Die Lutz-E. Adolf Stiftung für Hochbegabte ist eine selbstständige, 1997 genehmigte gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie will junge Menschen zwischen dem vollendeten 16. und höchstens 27. Lebensjahr, die bedürftig und hochbegabt sind, unterstützen. An beide Merkmale werden gemäß Satzung und behördlichen Auflagen strenge Maßstäbe angelegt. Die Bedürftigkeit bezieht sich auf das eigene Einkommen sowie das etwaiger Unterhaltspflichtiger und orientiert sich an der Regelsatzverordnung zum SGB XII. Intellektuelle oder künstlerische Hochbegabung sind unter anderem durch Gutachten anerkannter Autoritäten oder Institutionen von überregionalem Rang zu begründen.
Unterstützt werden nur Vorhaben und Projekte, die Kunst, Kultur oder Wissenschaft unmittelbar bereichern. Im Musikbereich ist dies zum Beispiel die Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben, eigene Konzerte, die Produktion einer CD oder Ähnliches, in anderen Bereichen beispielsweise die Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Arbeit.
Nicht möglich sind Zuwendungen zum allgemeinen Lebensunterhalt oder die Vergabe von Stipendien. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Ansprechpartner/in
Rainer-M. Adolf Vorstandsmitglied