Das Kultusministerium legt die Bildungsstandards des Schulwesens in Baden-Württemberg in Form von Bildungsplänen fest, um die unterschiedlichen Begabungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern.
Darüber hinaus gehören zum Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums auch Kindertageseinrichtungen, die schulische Jugendbildung, kulturelle Angelegenheiten, die Weiterbildung von Erwachsenen sowie Religionsangelegenheiten und das Staatskirchenrecht.
Weitere Aufgaben liegen im Bereich der Sportförderung. Die Schulpsychologischen Dienste sind am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) verortet.
Informationen zur Begabungsförderung in Baden-Württemberg finden Sie auch im LänderSPECIAL.