Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW oder Schulministerium NRW) mit Sitz in Düsseldorf ist das Schul- bzw. Bildungsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und eines von zwölf Ministerien der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung.
Das Ministerium ist oberste Schulaufsichtsbehörde. Es nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr.
Die Aufgaben des Schulministeriums sind im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2005 (SGV. NRW. 223) geregelt.
Wesentliche Aufgabenfelder im Bereich Schule sind:
- die Sicherung und Weiterentwicklung eines qualitativ hochwertigen, zukunftsgerichteten, international konkurrenzfähigen Bildungsangebotes in Schulen,
- die Sicherung der Bildungschancen bei Stärkung der Selbstverantwortung des Einzelnen,
- die Stärkung der Einrichtungen im Geschäftsbereich durch größere Selbstständigkeit und durch Einführung neuer Steuerungselemente - insbesondere die Stärkung der Selbstständigkeit von Schule sowie
- eine an diesen Zielen ausgerichtete moderne und effiziente Organisation und Wahrnehmung von Schulaufsicht.
Unmittelbare Aufsichtsbehörden über die Schulen sind die fünf Bezirksregierungen und die 53 staatlichen Schulämter.
Die Bezirksregierungen nehmen die Dienst- und Fachaufsicht über die Realschulen, die Gesamtschulen, die Gymnasien, die Sekundarschulen, die Berufskollegs und die Weiterbildungskollegs sowie Förderschulen unter anderem im Bildungsbereich dieser Schulformen wahr. Die Bezirksregierungen sind zugleich obere Schulaufsichtsbehörde.
Die staatlichen Schulämter nehmen die Dienst- und Fachaufsicht über die Grundschulen und die Fachaufsicht über Hauptschulen und bestimmte Förderschulen wahr. Das staatliche Schulamt wird als untere Schulaufsichtsbehörde von den Kreisen und kreisfreien Städten beziehungsweise der Städteregion Aachen getragen.
Informationen zur Begabungsförderung in Nordrhein-Westfalen finden Sie im LänderSPECIAL.