Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das einzige der 13 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierten Begabtenförderungswerke in Deutschland, für dessen Auswahl und Förderung politische, konfessionelle oder weltanschauliche Aspekte keine Rolle spielen, insofern sie sich im Rahmen der demokratischen Werteordnung bewegen.
Die Stiftung fördert junge Menschen mit hoher wissenschaftlicher oder künstlerischer Begabung, von denen aufgrund ihrer Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit zu erwarten sind.
Verschiedene Zugangswege führen in allen Phasen des Studiums und zu Beginn der Promotion in die Studienstiftung. Die Mehrzahl der Bewerberinnen und Bewerber werden für eine Förderung vorgeschlagen und qualifizieren sich hierdurch für eine Teilnahme an den Auswahlverfahren. Ein Vorschlagsrecht für die Studienstiftung haben unter anderem
- die Schulleitungen,
- die Prüfungsämter,
- Hochschuldozierende an Universitäten und Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen sowie
- verschiedene Partnerinstitutionen der Studienstiftung.
Selbstbewerbungen sind möglich für
- Studierende im ersten und zweiten Fachsemester,
- angehende Doktorandinnen und Doktoranden bis zu fünf Jahre nach Studienabschluss sowie
- potenzielle Teilnehmende spezieller Programmlinien, zum Beispiel zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten oder Praktika in internationalen Organisationen.
Die Förderung beinhaltet
- eine monatliche Studienkostenpauschale von 300 Euro,
- ein an BAföG angelehntes monatliches Lebenshaltungsstipendium, das nicht zurückgezahlt werden muss,
- studienbezogene Auslandsaufenthalte,
- ein breit gefächertes Bildungsprogramm und Möglichkeiten zur Vernetzung sowie
- persönliche Betreuung am Hochschulort wie auch durch die Geschäftsstelle der Studienstiftung.
Alle Begabtenförderungswerke auf einen Blick finden Sie unter »Stipendium Plus – Begabtenförderung im Hochschulbereich«.