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Begabtenförderung des Bayerischen Musikrats

Die musikalische Ausbildung der Kinder kostet Geld. Stellt sich dann noch heraus, dass das Kind hochbegabt ist und nichts lieber tut als zu musizieren, wird es für viele Familien schwierig eine gute Ausbildung zu finanzieren. Deshalb wurden im Rahmen des Bayerischen Musikplans Gelder zur individuellen Förderung musikalisch besonders begabter Jugendlicher bis zu einem Alter von 20 Jahren aus Landesmitteln bestimmt.

Jedes Jahr entscheidet eine Kommission über eine Vielzahl an Anträgen. Bezuschusst werden Unterrichtsstunden, Fahrtkosten, Kursgebühren und Instrumente. Projektinformationen finden Sie auf der Website, oder auf Nachfrage im Projektbüro des Bayerischen Musikrats.

Zielgruppe

  • Schüler/in

Fach

  • Musik

Gültig in diesem Bundesland: Bayern.

Zugehörige Einrichtungen

Adresse

Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH, Begabtenförderung
Kurfürstenstraße 19
87616 Marktoberdorf

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