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Deutschlandstipendium

Seit 2011 fördern der Bund und private Mittelgeber mit dem Deutschlandstipendium leistungsstarke und engagierte Studierende aller Nationalitäten an deutschen Hochschulen.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten ein einkommensunabhängiges Fördergeld von monatlich 300 Euro (zusätzlich zu BAföG-Leistungen) für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit. 150 Euro übernehmen der Bund, 150 Euro übernehmen private Förderer wie Unternehmen, Stiftungen, Alumni oder andere Privatpersonen. Eine Förderung ist ab dem ersten Fachsemester möglich. Das Deutschlandstipendium wird von den Hochschulen direkt an die Stipendiatinnen und Stipendiaten vergeben.

Zum Erhalt des Deutschlandstipendiums müssen bestimmte Förderkriterien erfüllt sein. Hierzu zählen neben besonderen Schul- und Studienleistungen das gesellschaftliche Engagement in Vereinen oder in der Hochschulpolitik, in Religionsgemeinschaften oder politischen Organisationen sowie der Einsatz im sozialen Umfeld, in der Familie oder in einer sozialen Einrichtung. Berücksichtigt wird auch die Überwindung besonderer biografischer Hürden, die sich aus der familiären oder kulturellen Herkunft ergeben.

Die Förderkriterien werden im Rahmen des Auswahlverfahrens geprüft, das durch die Hochschulen festgelegt und bekannt gemacht wird.

Zielgruppe

  • Studierende

Zugehörige Einrichtungen

Adresse

Bundesministerium für Bildung und Forschung, Begabtenförderung
11055 Berlin

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