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Finanzielle Förderung durch das Reemtsma Begabtenförderungswerk

Wer kann sich um ein Stipendium bewerben?

Das Reemtsma Begabtenförderungswerk vergibt Stipendien an begabte Schüler und Studenten, deren Familien ihr Studium nicht oder nur sehr begrenzt unterstützen können.

Für eine Förderung durch das Reemtsma Begabtenförderungswerk können sich Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (11. und 12. Klasse, auch Juniorstudierende) und Studentinnen und Studenten an einer deutschen Fachhochschule oder Universität (ab dem 1. Fachsemester, alle Fachrichtungen; Höchstalter: 30 Jahre) bewerben.

Ausländische Studentinnen und Studenten können sich mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung einer deutschen Universität oder Fachhochschule für ein Stipendium bewerben.

Eine Förderung ist nur bis zum Beginn des 30. Lebensjahrs möglich.

Welche Bewerbungsfristen sind zu berücksichtigen?

Sämtliche Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht (bei Postversand gilt Datum Poststempel) und vollständig bei der Stitung eingehen. Für eine Bewerbung zum nächsten Semester ist ein neuer Antrag mit aktuellen Nachweisen zu stellen.

Für eine Förderung zum kommenden Sommersemester müssen alle Bewerbungsunterlagen im Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 31. Januar eingehen. Für eine Förderung zum kommenden Wintersemester gilt der Bewerbungszeitraum 1. Juni bis 31. Juli. Außerhalb dieser Zeiträume eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Zielgruppe

  • Schüler/in Sek. II
  • Studierende

Zugehörige Einrichtungen

Adresse

Max-Born-Straße 4
22761 Hamburg

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Ansprechpartner/in

Britta Lindemann info@reemtsma-stipendium.de