Begabte Schülerinnen und Schüler thüringischer Gymnasien haben nach § 78 des Thüringischen Hochschulgesetzes die Möglichkeit, ein Frühstudium an der Hochschule Nordhausen aufzunehmen und parallel zum Schulbesuch Leistungsnachweise in regulären akademischen Studiengängen zu erwerben. Die erbrachten Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Bereich des Frühstudiums können auf ein späteres Studium in Thüringen angerechnet werden.