Schülerinnen und Schüler, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können im Einzelfall als Gasthörer zu Lehrveranstaltungen zugelassen werden. Dabei können Studien- und Prüfungsleistungen erbracht und entsprechende Leistungspunkte erworben werden, die bei einem späteren Studium anerkannt werden, wenn die fachliche Gleichwertigkeit gegeben ist. Die Möglichkeit wendet sich an Schülerinnen und Schüler der K 11 bis K 13. Die von der Universität angebotenen Lehrveranstaltungen sind dem Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen. Die Schülerinnen und Schüler können grundsätzlich in allen Fächern Leistungsnachweise erwerben. Ausgenommen sind zulassungsbeschränkte Fächer.
Weiterhin bietet die Universität Bayreuth ein Chemie-Studium zum Ausprobieren für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 an.
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