Laut § 24 der Einschreibeordnung der Universität Flensburg können besonders begabte Schülerinnen und Schüler, die von der Schule vorgeschlagen werden und in der Regel die Oberstufe besuchen, an bestimmten, von dem jeweiligen Fachbereich zu bezeichnenden Lehrveranstaltungen/Modulen und Prüfungen im Rahmen freier Kapazitäten teilnehmen. Die Teilnehmerzahl pro (Teil-)Studiengang ist im Regelfall auf bis zu drei Schülerinnen und Schüler beschränkt. Das Juniorstudium beginnt in der Regel in einem Wintersemester und dauert ein Jahr. Es kann in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Schule verlängert werden. Anteilige einschlägige Studienzeiten und Prüfungsleistungen werden bei einem späteren Studium auf Antrag anerkannt.
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