Jugendliche, die ein ordentliches Studium noch nicht aufnehmen können, weil sie noch eine allgemeinbildende Schule besuchen, können an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim bis zum Ende ihrer Schulzeit parallel als Jungstudierende aufgenommen werden, wenn sie in der Aufnahmeprüfung eine außergewöhnliche musikalische Befähigung in dem von ihnen gewählten Hauptfach nachweisen.
Weitere Informationen zu außerschulischen Angeboten gibt es im LänderSPECIAL Baden-Württemberg.