Studierende haben bei der Studienstiftung des deutschen Volkes seit 2010 auch die Möglichkeit, sich selbst zu bewerben. Die Anmeldung zum Bewerbungsverfahren erfolgt online. Berechtigt sind
- Studierende im 1. oder 2. Studiensemester,
- Studierende mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung oder Studium an einer deutschen Universität bzw. Fachhochschule (hierzu weitere Informationen auf der Seite
Selbstbewerbung
), - Erst- und Vollzeitstudierende,
- Studierende aller Fächer (außer künstlerischer Fächer, da spezielle Vorschlags- und Auswahlverfahren für Kunst/Design/Film, Musik sowie Schauspiel/Tanz bestehen).