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Wie wird man Schülerstudent oder Schülerstudentin?

Besonders begabte und interessierte Schülerinnen und Schüler mit Engagement und Leistungsreserven, die sich der Herausforderung von Schule und Studium stellen möchten, können sich für ein Frühstudium an einer Universität bewerben. Die erste Anlaufstelle ist dabei die Schule. Sie muss die Teilnahme an einem Frühstudium bewilligen und Teilnehmende aktiv während des Frühstudiums begleiten. Gute bis sehr gute Noten in allen Schulfächern werden in der Regel vorausgesetzt. Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Sind diese Grundlagen erfüllt, ist der nächste Schritt die Bewerbung an der Hochschule, die das gewünschte Frühstudium anbietet. 

Zulassung

Die Prozesse für die Zulassung zum Förderprogramm unterscheiden sich im Einzelnen je nach Hochschule. Oft durchlaufen die angehenden Schülerstudenten und ‑studentinnen einen Eignungstest und ein Vorstellungsgespräch. Nach Aufnahme kann das Frühstudium zum nächstmöglichen Zeitpunkt beginnen. Wichtig ist, regelmäßig in den Blick zu nehmen, ob die oder der Frühstudierende weiterhin die geforderten schulischen Leistungen erbringt und die erhöhte Anforderung durch das parallele Studium nicht belastend wird.

Was ist ein Frühstudium?

Ein Frühstudium, auch Schülerstudium, Juniorstudium oder Junges Studieren genannt, beinhaltet die Möglichkeit, schon während der Schulzeit an Lehrveranstaltungen einer Hochschule teilzunehmen. Das Angebot richtet sich an besonders begabte und interessierte Schülerinnen und Schüler. Sie nehmen während der Schulzeit an regulären Vorlesungen und Seminaren für Studierende teil und legen auf Wunsch die entsprechenden Prüfungen ab. Diese Leistungsnachweise können zumeist bei einem späteren Studium an der jeweiligen Hochschule angerechnet werden. Teilnahmevoraussetzung ist die Freistellung vom Unterricht durch die Schule, wobei der versäumte Schulstoff selbstständig nachgeholt werden muss. 

Gut zu wissen

In der Datenbank des Begabungslotsen sind zahlreiche Angebote von Hochschulen zu einem Frühstudium gelistet. Die Angebote, die wir hier beispielhaft vorstellen, werden vom System des Lotsen automatisch zugeordnet und stellen keine Priorisierung unsererseits da. Eine Übersicht über alle rund 130 Frühstudium-Angebote, die in der Datenbank erfasst sind, bietet die Suche des Lotsen.

Hier eine erste Suchanfrage zum Thema Frühstudium. Die Ergebnisse lassen sich weiter filtern nach Zielgruppe, Fach und Standort.

Frühstudium im Begabungslotsen

Angebote zum Frühstudium in den Bundesländern – eine Auswahl

Mathematik und Naturwissenschaften

Angebote für ein Frühstudium im Fachbereich Mathematik und Naturwissenschaften finden sich in der Datenbank des Lotsen über den folgenden Link. Die Ergebnisse lassen sich weiter filtern nach Zielgruppe, Fach und Ort:

Frühstudium

Was ist der Unterschied zwischen Probestudium vs. Frühstudium?

Veranstaltungen, die im Rahmen eines Probestudiums angeboten werden, werden in der Regel speziell für Studieninteressierte konzipiert. Es gibt unterschiedliche Formate wie eintägige Treffen, Workshops oder mehrtägige Veranstaltungen in den Ferien, bei denen Jugendlichen ein grundlegender Einblick in das gewählte Studienfach vermittelt werden soll. Bei einem Frühstudium besuchen Schülerinnen und Schüler hingegen bereits reguläre Universitätsveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden. Nur hier können Leistungsnachweise im gewählten Studienfach erbracht werden, die bei Aufnahme eines Studiums nach Abschluss der Schule angerechnet werden können.

Für welche Fächer wird ein Frühstudium angeboten?

Viele Universitäten bieten inzwischen die Möglichkeit zum Frühstudium an. Ob in den Bereichen Informatik, Mathematik, Musik, Wirtschaftswissenschaften, Physik, Technik, MINT oder Sprachen, die jeweiligen Universitäten entscheiden anhand unterschiedlicher Faktoren, welche Fächer, Vorlesungen, Seminare und Übungen für Schülerinnen und Schüler geöffnet werden. In aller Regel sind Studiengänge mit einer Numerus Clausus-Zugangsbeschränkung ausgeschlossen, da hier die verfügbaren Kapazitäten stark beschränkt sind. Sollte das gewünschte Angebot noch nicht bestehen, lohnt sich eine Anfrage bei der zuständigen Fakultät.

Technik- und Ingenieurwissenschaften

Angebote für ein Frühstudium im Fachbereich Technik- und Ingenieurwissenschaften finden sich in der Datenbank des Lotsen über den folgenden Link. Die Ergebnisse lassen sich weiter filtern nach
Zielgruppe, Fach und Ort:

Frühstudium

Wann finden die Vorlesungen statt?

Bei allen Vorlesungen im Rahmen des Frühstudiums handelt es sich um reguläre Uni-Veranstaltungen, die zusammen mit Studentinnen und Studenten der Hochschule belegt werden. Viele Veranstaltungen finden daher in den Vormittagsstunden statt. Um Vorlesungen besuchen zu können, haben Frühstudierende die Möglichkeit, sich mit Einverständnis der Schule von ihrem Schulunterricht freistellen zu lassen. Verpasster Lernstoff muss eigenständig nachgearbeitet werden. Wie viel Unterricht ausfallen darf, hängt vom Einzelfall ab und ist mit der Schule abzustimmen. So wird Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Frühstudiums häufig empfohlen, maximal 4 Vorlesungen und 2 Übungen zu besuchen. Die Veranstaltungen finden typischerweise über die Woche verteilt statt, seltener gibt es Blockveranstaltungen. Sollten nicht alle Vorlesungstermine besucht werden können, ist es möglich, die Inhalte anhand von Mitschriften oder empfohlener Literatur selbstständig zu erarbeiten.

Wo kann man sich beraten lassen?

Wer sich beraten lassen möchte, kann dies bei der jeweiligen Wunschuniversität tun. Die Beratung zum Frühstudium wird je nach Universität von verschiedenen Bereichen durchgeführt. Gute Anlaufstellen sind die jeweilige Fakultät, die Zentrale Studienberatung, Prüfungsämter oder Koordinationsstellen für Universität & Schule.

Musik, Kunst, Gestaltung und Sport

Angebote für ein Frühstudium im Fachbereich Musik, Kunst, Gestaltung und Sport finden sich in der Datenbank des Lotsen über den folgenden Link. Die Ergebnisse lassen sich weiter filtern nach Zielgruppe, Fach und Ort:

Frühstudium

Welche Vorteile hat das Frühstudium?

Das Frühstudium bietet die Möglichkeit, seine Lerninteressen auf einem hohen Niveau – über den Schulstoff hinaus – während der Schule zu verfolgen und sich selbst und seine Leistungsfähigkeit zu erproben. Es schafft früh Klarheit, ob das angestrebte Studienziel zu den eigenen Begabungen und Vorstellungen passt. Durch die Erfahrungen im Frühstudium wird der reguläre Einstieg in das Studium nach dem Abitur erleichtert. Ein weiteres Plus: Während des Schülerstudiums abgelegte Leistungen können die reguläre Studienzeit verkürzen. Viele Schülerstudenten und -studentinnen lernen an der Universität zudem Gleichgesinnte kennen, mit denen das Studieren und Forschen noch mehr Freude macht.

Was könnte das Frühstudium erschweren?

Das Frühstudium ist ein zusätzliches Bildungsangebot neben dem regulären Unterricht. Da die Vorlesungen an der Universität ganztägig stattfinden, führt dies zu Unterrichtsausfällen für die Teilnehmenden. Das heißt, der Schulstoff muss eigenständig nachgeholt werden. Dies kann zu einer Doppelbelastung führen, die auch mit weniger Freizeit verbunden ist. Ein Abbruch oder das Pausieren des Schülerstudiums ist jedoch jederzeit möglich. Studiengebühren werden bei der Teilnahme an einem Frühstudium nicht fällig, allerdings können Fahrkosten anfallen. Ein genereller Anspruch auf Fahrkostenerstattung besteht nicht.

Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

Angebote für ein Frühstudium im Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften finden sich in der Datenbank des Lotsen über den folgenden Link. Die Ergebnisse lassen sich weiter filtern nach Zielgruppe, Fach und Ort:

Frühstudium

Hochschulorte

Eine Auflistung verschiedener Hochschulorte, an denen ein Frühstudium möglich ist, bietet der Hochschulkompass, ein Angebot der Hochschulrektorenkonferenz.

Zum Hochschulkompass

Rechtliche Grundlagen

Je nach Bundesland gelten verschiedene gesetzliche Grundlagen für die Teilnahme an einem Frühstudium. Einige Informationen haben wir hier zusammengefasst.

Baden-Württemberg

Landeshochschulgesetz – LHG, Teil 6, Abschnitt 2, § 64

Laut Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg können Schülerinnen und Schüler, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, im Einzelfall berechtigt werden, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen sowie entsprechende Leistungspunkte zu erwerben und einzelne Studienmodule zu absolvieren. Ihre erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen werden bei einem späteren Studium anerkannt, wenn die fachliche Gleichwertigkeit gegeben ist. 
 

Bayern

Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)
Vom 5. August 2022

Abschnitt 1
Studium, Lehre und Weiterbildung
Art. 77
Studiengänge, gestufte Studienstruktur, sonstige Studien

(7) Schülerinnen und Schülern, die nach der einvernehmlichen Einschätzung von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, kann im Einzelfall genehmigt werden, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen sowie Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen (Frühstudium). Gleiches gilt im Einvernehmen mit der Schule für Schülerinnen und Schüler, die nach Einschätzung einer Kunsthochschule besondere künstlerische Begabungen aufweisen (Jungstudium). Das Jungstudium kann auch besondere Angebote umfassen.

Berlin

Sek I-VO § 18 - Förderung bei Hochbegabung

Besucht eine hochbegabte Schülerin oder ein hochbegabter Schüler eine Hochschulveranstaltung in dem Fach oder den Fächern, für die schwerpunktmäßig eine Hochbegabung vorliegt, so wird die Teilnahme auf dem Zeugnis ausgewiesen. Wird der Besuch der Hochschulveranstaltung durch die Hochschule benotet oder mit einem Bewertungsurteil versehen, wird dies ebenfalls auf dem Zeugnis vermerkt.

Brandenburg

Hochschulgesetz (BbgHG)

Schülerinnen und Schüler, die nach einer einvernehmlichen Beurteilung von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können sich gemäß Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV) § 6 Abs. 5 und Hochschulgesetz (BbgHG) § 9 Abs. 7 als Juniorstudierende an brandenburgischen Hochschulen einschreiben. Sie erhalten damit das Recht, Module zu absolvieren, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen und Leistungspunkte zu erwerben, die bei einem späteren Studium anerkannt werden.

Hamburg

Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) 
Vom 18. Juli 2001

§ 40
Anerkennung und Anrechnung von Leistungen; Frühstudierende

(3) Schülerinnen oder Schüler, die besondere Begabungen aufweisen, 
können in Einzelfällen als Frühstudierende ohne Hochschulzulassung und 
Immatrikulation zu bestimmten Lehrveranstaltungen und Prüfungen 
zugelassen werden. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen werden bei einem
späteren Studium angerechnet.

Hessen

Hessisches Hochschulgesetz (HHG) 

Nach dem Hessischen Hochschulgesetz (HHG vom 14.12.2009, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.12.2017) kann die Hochschule »besonders begabten Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen gestatten. Die Studienzeiten und dabei erbrachte Prüfungsleistungen werden auf Antrag anerkannt.« (Hessisches Hochschulgesetz §54, Abs. 5) Näheres regeln die einzelnen Hochschulen durch Satzung.

Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Landeshochschulgesetz (LHG M-V)

Laut Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann Schülerinnen und Schülern, die nach einer einvernehmlichen Entscheidung von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, im Einzelfall genehmigt werden, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen sowie Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen und entsprechende Leistungspunkte zu erwerben, die bei einem späteren Studium anerkannt werden. Das Nähere regeln die Hochschulen durch Satzung. (§ 22 Absatz 2 des Landeshochschulgesetzes)

Niedersachsen

Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt
geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 20. Dezember 2016 (Nds. GVBL.
S.308)

Hochschulzugangsberechtigung als Frühstudierende

Schülerinnen und Schüler, die von der Schule und der Hochschule
einvernehmlich als überdurchschnittlich begabt beurteilt werden, können
vor Aufnahme eines Studiums als Frühstudierende eingeschrieben werden.
Frühstudierende sind von der Zahlung der Abgaben und Entgelte nach
diesem Gesetz befreit. Sie erhalten mit der Einschreibung das Recht, an
Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilzunehmen; sie werden abweichend
von § 16 Abs. 1 Satz 1 nicht Mitglieder der Hochschule. Erbrachte
Leistungsnachweise sind bei einem späteren Studium anzuerkennen.

Nordrhein-Westfalen

Hochschulgesetz - HG, § 48, Abs. 6

Schülerinnen oder Schüler, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können im Einzelfall als Jungstudierende außerhalb der Einschreibungsordnung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen zugelassen werden. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei einem späteren Studium angerechnet.

Rheinland-Pfalz

Hochschulgesetz (HochSchG) in der Fassung vom 23. September 2020

Teil 3

Abschnitt 3
Studierende
§ 67
Einschreibung

(5) Schülerinnen oder Schüler, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können als Frühstudierende nach Maßgabe der Einschreibeordnung an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen. Von ihnen erbrachte Leistungen sind bei einem späteren Studium nach Maßgabe des § 25 Abs. 3 auf Antrag anzuerkennen. Minderjährige erhalten unabhängig von Satz 1 mit der Einschreibung die Befugnis, für den Verfahrensgegenstand des Studiums alle Verfahrenshandlungen vorzunehmen.

Saarland

Saarländisches Hochschulgesetz (SHSG)
Vom 30. November 2016

Kapitel 7
Studierende und Studierendenschaft
§ 79
Einschreibung

(7) Schülerinnen oder Schüler, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule eine besondere Begabung aufweisen, können als Juniorstudierende eingeschrieben werden. Sie erhalten damit das Recht, an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilzunehmen. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen sind bei einem späteren Studium anzuerkennen. Sie unterliegen nicht der Gebührenpflicht.

Sachsen

Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSG)

Hochschulzugangsberechtigung als Frühstudierende

Ein Schüler, der nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule eine besondere Begabung aufweist, kann laut Sächsischem Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSG) § 19 Abs. 2 als Frühstudierender zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen zugelassen werden. Vor seiner Zulassung ist er als Frühstudierender zu immatrikulieren. An Kunsthochschulen können Nachwuchsförderklassen für Schüler eingerichtet werden. Erzielte Studien- und Prüfungsleistungen sind auf Antrag in einem späteren Studium anzuerkennen, wenn sie dortigen Erfordernissen gleichwertig sind.

Sachsen-Anhalt

Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 2021

Abschnitt 5

§ 32a Zweithörer, Zweithörerinnen, Gasthörer, Gasthörerinnen, Frühstudierende 

(3) Die Hochschulen können zu einzelnen Lehrveranstaltungen Gasthörer und Gasthörerinnen sowie Frühstudierende zulassen, auch wenn diese die Hochschulzugangsberechtigung nach § 27 nicht nachweisen können. Näheres regeln die Grundordnungen.

Schleswig-Holstein

Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) in der Fassung vom 5. Februar 2016 

Abschnitt 4 

Zugang und Einschreibung 

§ 38 Allgemeine Bestimmungen 

(5) Die Hochschule kann besonders begabten Schülerinnen oder Schülern die Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder Modulen und Prüfungen gestatten. Die Schülerinnen und Schüler erhalten den Status von Gaststudierenden. Die Studienzeiten und dabei erbrachten Prüfungsleistungen werden in einem späteren Studium auf Antrag anerkannt. 

§ 44 Gaststudierende 

Außer den Studierenden kann die Hochschule Gaststudierende aufnehmen. Die Hochschule regelt in der Einschreibordnung die Rechtsstellung und die Voraussetzungen für eine Aufnahme als Gaststudierende oder Gaststudierender sowie die Voraussetzungen, unter denen Gaststudierende zum Besuch von Lehrveranstaltungen, zur Teilnahme an Modulen sowie zur Ablegung von Prüfungen berechtigt sind.

Thüringen

Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG)

Das Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) regelt in § 78 das Recht auf ein Frühstudium an Thüringer Hochschulen: Schülerinnen und Schüler, die nach einem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können außerhalb der Immatrikulationsordnung als Frühstudierende eingeschrieben werden. Sie erhalten damit das Recht, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen sowie entsprechende Leistungspunkte zu erwerben und einzelne Lehrveranstaltungen oder Studienmodule zu absolvieren. Ihre erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen sind in einem späteren Studium auf Antrag anzuerkennen.

Weitere außerschulische Aktivitäten

Neben Angeboten zum Frühstudium gibt es noch zahlreiche andere außerschulische Angebote und Lernorte wie Wettbewerbe, Akademien oder Schülerlabore, die die Möglichkeit eröffnen, sich intensiver mit einem Thema oder Fach zu beschäftigen. In unserer Reihe LänderSPECIAL informieren wir ausführlich zu den außerschulischen Fördermöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern. Der Link beim entsprechenden Bundesland führt direkt auf die richtige Seite.