Intelligenztests sind Verfahren zur Erfassung intellektueller Begabung, meist jedoch nur eines Ausschnitts daraus. Ein Test, der alle intellektuellen, kognitiven Leistungen misst, ist noch nicht entwickelt worden, allerdings erlauben die aktuellen und normierten Tests ab dem Kindergarten- bzw. Schulalter eine relativ zuverlässige Einschätzung intellektueller Fähigkeiten. Als Ergebnis des Intelligenztests wird ein Intelligenzquotient (IQ) ermittelt. Nicht erfasst werden durch klassische IQ-Tests allerdings Intelligenzkomponenten wie soziale und emotionale Kompetenz.
Bei einem Intelligenztest muss sichergestellt sein, dass er mehrere unterschiedliche Bedingungen erfüllt. So sollte er altersgerecht exakt passend sein, wissenschaftlichen Ansprüchen genügen, ein möglichst breites Spektrum an Fähigkeiten abdecken, aktuell sein, das heißt nicht älter als zehn Jahre, weil sich die durchschnittlichen Leistungen einer derartigen Stichprobe im Laufe der Zeit verändern und er sollte normiert sein. Dies bedeutet, an einer möglichst großen Gruppe – einer sogenannten Stichprobe, die im Idealfall mehrere tausend Personen umfasst – zu untersuchen, wie viele Personen einer Altersgruppe welche und wie viele Aufgaben des Tests lösen können. Auf der Basis einer solchen Verteilung kann errechnet werden, wie viele gelöste Aufgaben im jeweiligen Einzeltest in ein Verhältnis zur Stichprobe gesetzt werden können, um die Position des gerade getesteten Kindes oder Jugendlichen innerhalb dieser Verteilung zu bestimmen.
Intelligenztests sollten von Expertinnen und Experten mit entsprechender psychologischer Fachausrichtung durchgeführt werden. Sie haben die erforderlichen Kenntnisse zur Durchführung, Auswertung und Interpretation eines Tests und Erfahrungen mit Kindern und Jugendlichen, speziell mit begabten und hochbegabten. Zudem können sie Eltern zur Frage beraten, ob ein Test durchgeführt werden soll und über die Zuverlässigkeit und Genauigkeit des jeweiligen Tests informieren. Die Kosten für einen Intelligenztest können zwischen 300 und 350 Euro betragen. Intelligenztests gehören in der Regel nicht zu den Leistungen, die von Krankenkassen erstattet werden. Allerdings können Krankenkassen im Einzelfall Testkosten anteilig übernehmen, etwa wenn der Test angeraten sein sollte, da das Kind Verhaltensauffälligkeiten zeigt. Zum Teil verfügen Beratungsstellen mit Testdiagnostik über eine Sozialklausel, nach der die Kosten vermindert werden können. Vereinzelt ist auch eine Ratenzahlung individuell vereinbar.
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