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Jugendliche durch Selbstwirksamkeit aktivieren

Digitaler Workshop am 12. Dezember 2024

Workshopreferent Guido Hunze und Workshopsymbol

Thema 

Aktive, engagierte Jugendliche mit einer positiven Einstellung zum Lernen: Bildungspraktiker wünschen sich, dass Lernende sich selbst aktivieren, eigenständig denken, entscheiden und zu individuellen Ergebnissen kommen. Aber Selbstständigkeit wird nicht durch einzelne Tools oder Methoden erreicht, sondern setzt Selbststand (standing) voraus, einen Boden, auf dem man steht. Zugesprochenes und eigenes Vertrauen sowie das Erleben der eigenen Wirksamkeit sind dafür die entscheidenden Faktoren. Wie gelingt vor diesem Hintergrund Aktivierung durch das Erleben von Selbstwirksamkeit? 

Was, wann, wo 

  • Workshop: digital
  • Datum: 12. Dezember 2024
  • Uhrzeit: 14.00 bis 18.00 Uhr
  • Teilnahme: kostenfrei
  • Videokonferenzsystem: Zoom
  • Online-Anmeldung: erforderlich
  • Referent: Dr. Guido Hunze, Akademischer Oberrat in der Lehrkräftebildung und Akademieleiter
  • Zielgruppe: Lehrkräfte aller Schularten und fachĂĽbergreifend, auĂźerschulische Bildungspraktikerinnen und Bildungspraktiker 

Warteliste

Die Veranstaltung ist auf sehr großes Interesse gestoßen und bereits 
ausgebucht. Gerne können Sie sich auf die Warteliste setzen lassen.

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Zum Workshop-Thema

Jugendliche durch Selbstwirksamkeit aktivieren 

An außerschulischen Lernorten können Jugendliche oft selbstständiger entscheiden und ihren Lernraum individueller gestalten, als das im Schulalltag möglich ist. Das motiviert sie und zeigt aber auch: Ein motivierender und aktivierender Unterrichtseinstieg ist wichtig, reicht jedoch allein nicht aus. Motivationsförderung muss sich durch den gesamten Unterricht ziehen. Denn: Motivation ist deutlich komplexer – und individuell höchst verschieden. Von ihr hängt es ab, ob Lernende sich aktivieren lassen. Oder genauer: ob sie sich selbst aktivieren! 

Im Workshop möchten wir Ihnen deshalb eine neue Perspektive auf die Komplexität von Motivation eröffnen. Wovon hängt die Aktivierung von Lernenden, aber auch Lehrenden ab? Unter anderem an Videobeispielen werden Voraussetzungen für Aktivierung hinsichtlich eines gestalteten Rahmens, der Haltung und Rolle der Lehrperson sowie methodischer Zugänge besprochen und diskutiert. Gemeinsam werden davon ausgehend weitere Ideen ausgetauscht und entwickelt. 

Impulse 

  • Wie gelingt Aktivierung und wie hängt sie mit dem Erleben von Selbstwirksamkeit und Vertrauen zusammen? 
  • Wie lässt sich Motivation vielschichtiger verstehen – und warum hängt sie nicht (nur) von einem guten Unterrichtseinstieg ab? 
  • Mit welcher Haltung gelingt es, Selbstwirksamkeit zu ermöglichen? 
  • Welche Lernsettings und Methoden erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Lernende sich selbst aktivieren? 
  • Was hat das mit meiner eigenen Motivation, meinem Erleben von Selbstwirksamkeit und Vertrauen zu tun? 

Der Referent

Referent Guido Hunze

Dr. Guido Hunze

Referent Guido Hunze
© Guido Hunze

Dr. Guido Hunze

Guido Hunze ist als Akademischer Oberrat an der Universität Münster in der Lehrkräftebildung mit dem Schwerpunkt »Verknüpfung von Theorie und Praxis« tätig. Darüber hinaus ist er seit langer Zeit als nebenamtlicher Lehrer und Akademieleiter der Deutschen SchülerAkademie aktiv.

Am Ende einer Deutschen SchülerAkademie gibt uns ein Teilnehmer noch eine Rückmeldung: ›Ohne uns zu kennen, habt ihr uns vertraut und uns das zugetraut. Unfassbar, was das möglich gemacht hat!‹

Guido Hunze

WeiterfĂĽhrende Informationen

Ihre Teilnahme

Anmeldung: Anmeldeschluss ist jeweils rund 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

Workshop »Entdeckendes Mathematiklernen« am 15. November 2024
Anmeldeschluss am 8. November 2024

Workshop »Resilienz stärken – Stärken fördern« am 26. November 2024
Anmeldeschluss am 19. November 2024

Workshop »Jugendliche durch Selbstwirksamkeit aktivieren« am 12. Dezember 2024
Anmeldeschluss am 7. Dezember 2024

Eine Anmeldung ist ausschließlich online möglich. Melden Sie sich rechtzeitig an, da die Plätze limitiert sind und nach Reihenfolge der Anmeldungen vergeben werden. Ein Workshop kann bereits vor dem offiziellen Anmeldeschluss ausgebucht sein. Ein Anspruch auf eine Teilnahme besteht nicht. Werden Plätze durch Stornierungen frei, vergeben wir diese weiter. Eine Weitergabe durch den Teilnehmenden selbst ist nicht möglich.

Anmeldebestätigung: Eine Teilnahme an der Tagung ist nur möglich nach vorheriger Online-Anmeldung. Bitte melden Sie sich verbindlich an. Sollten Sie absehen, dass Sie nicht teilnehmen können, informieren Sie uns bitte per E-Mail.

  1. Nach Eingang Ihrer vollständigen Anmeldung erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigungs-Mail.
  2. Sollten wir Ihnen einen digitalen Tagungsplatz anbieten können, erhalten Sie anschließend von uns eine Zusage per E-Mail. Erst mit dieser Anmeldebestätigung ist Ihre Teilnahme bestätigt. Sollten Sie keine Anmeldebestätigung erhalten haben, schauen Sie zunächst in Ihren Spam-Ordner. Ansonsten setzen Sie sich bitte zeitnah mit uns in Verbindung – per E-Mail oder per Telefon +49 228 9591590.

Teilnahmebedingungen: Die Teilnahmebedingungen finden Sie hier. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen/Geschäftsbedingungen an.

Videokonferenzsystem: Die Veranstaltung wird digital über das Videokonferenzsystem Zoom durchgeführt. Kurz vor der Veranstaltung erhalten Sie von uns einen persönlichen Zoom-Zugangslink zum digitalen Workshopraum. Dieser Link gilt nur für Sie und darf nicht weitergegeben werden.

Zielgruppe: Die Tagung richtet sich an Lehrkräfte, Bildungspraktikerinnen und Bildungspraktiker aus Schulen und Verbänden, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen sowie an Menschen in weiteren Feldern der Talentförderung.

Zur Anmeldung

Ihre Teilnahmebestätigung

Nach Teilnahme an der Veranstaltung erhalten Sie im Anschluss automatisch eine Teilnahmebestätigung per E-Mail zugesendet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stornierung: Die Anmeldung gilt nur für Sie persönlich. Sollten Sie absehen, dass Sie nicht wie geplant teilnehmen können, stornieren Sie bitte zeitnah Ihre Anmeldung. Der frei gewordene Platz wird dann von uns an eine Interessentin bzw. einen Interessenten auf der Warteliste vergeben. Eine Weitergabe Ihres Platzes an andere Personen durch Sie selbst ist nicht möglich.

Datenschutz: Ihre personenbezogenen Daten teilen Sie uns in der Regel im Rahmen Ihrer Anmeldung zu einer Veranstaltung über das Online-Anmeldetool bzw. im Rahmen einer anderen Kontaktaufnahme mit. Allgemeine Informationen zum Schutz Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Die Datenschutzinformation zur Veranstaltung finden Sie hier. Hier erfahren Sie, welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage erhoben werden, um die Veranstaltung durchzufĂĽhren.

Bild- und Tonaufnahmen: Für digitale Veranstaltungen gilt: Soweit die Veranstaltung aufgezeichnet und veröffentlicht wird, dient die Datenverarbeitung der Öffentlichkeitsarbeit von Bildung & Begabung. Bei einigen Videokonferenzsystemen können Sie während der Veranstaltung mit Videobild und Namen zu sehen sein. Falls Sie dies nicht wünschen sollten, empfehlen wir Ihnen, Ihre Videokamera auszuschalten. Eine namentliche Identifikation Ihrer Person in der Aufzeichnung, zum Beispiel im Chat oder in der Tonaufnahme, können Sie ausschließen, indem Sie nicht Ihren Klarnamen verwenden, sondern ein Pseudonym wählen. 

Absage der Veranstaltung: Bei unzureichender Beteiligung können Veranstaltungen von uns abgesagt werden. Ansprüche auf Ersatz hat die Teilnehmerin oder der Teilnehmer nicht.

Wechsel der Referentinnen und Referenten: Wir behalten uns vor, ggf. einen Wechsel der Referentinnen und Referenten oder Verschiebungen im Ablaufplan vorzunehmen.

Haftung: Wir haften nicht für Schäden, die die Teilnehmerin oder der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung erleidet, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Erfüllungsgehilfen. Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, die die Teilnehmerin oder der Teilnehmer während der Veranstaltung verursacht.

Datenschutzinformation

Hybrider Lernraum – Digitale Workshops

Hiermit informieren wir Sie darüber, welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage erhoben werden, wie Sie die verantwortliche Stelle und unseren Datenschutzbeauftragten kontaktieren können und welche Rechte Sie in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten haben. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen vertrauensvoll zur Verfügung.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen / des Datenschutzbeauftragten

Bildung & Begabung gGmbH
Kortrijker StraĂźe 1, 53177 Bonn
+49 228 959150
E-Mail

Riske IT GmbH
Herr Pascal Riske
+49 2236 3310745
E-Mail

2. Welche Kategorien von Daten werden verarbeitet, auf welcher Rechtsgrundlage? 

Im Rahmen der Organisation der digitalen Workshops im Hybriden Lernraum von Bildung & Begabung verarbeiten wir die von Ihnen über unsere Online-Anmelde-Maske übermittelten Daten zum Zwecke der Teilnahme-Anmeldung (Vor- und Nachname, Kontaktdaten sowie Ihre Zugehörigkeit zu einer Institution). Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO. Für die Durchführung der Veranstaltung nutzt Bildung & Begabung das Videokonferenztool »Zoom«. Die Daten der angemeldeten Teilnehmenden werden u.a. zur Zusendung der Zugangslinks für das Zoom-Meeting genutzt. Bei der Anmeldung über unsere Internetseite verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

3. Videokonferenztool

Für das Streamen der Vorträge und Praxisforen wird das Videokonferenztool Zoom genutzt. Nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten durch diesen Dienstleister finden Sie in dessen Datenschutzerklärung. 

Sie haben die Möglichkeit, während der Online-Veranstaltung Fragen zu stellen, die Chat- und Kommentarfunktion zu nutzen oder einen ähnlichen Beitrag zu leisten. Diese technischen Funktionen stellt der jeweilige Streaming-Anbieter zur Verfügung. Sie nutzen diese Funktionen eigenverantwortlich. Dementsprechend bitten wir um einen verantwortungsbewussten Umgang. Eine namentliche Identifikation Ihrer Person in der Aufzeichnung zum Beispiel im Chat oder in der Tonaufnahme können Sie ausschließen, indem Sie nicht Ihren Klarnamen verwenden, sondern ein Pseudonym wählen.

4. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten / Drittlandübertragung

  • Der Webhost der Internetseiten der Bildung & Begabung gGmbH: Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen.
  • Zoom Video Communications, Inc., San Jose, 55 Almaden Blvd, Suite 600, USA.

Die Zoom Video Communications, Inc., ist ein international operierender Softwarekonzern mit Hauptsitz in den USA. Bei der Nutzung von Zoom können Ihre Daten in die USA übermittelt werden. Grundlage dafür ist der Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, das „Data Privacy Framework“, dem sich die Zoom Video Communications, Inc., unterworfen hat.

Gegebenenfalls werden einige Referentinnen und Referenten in ihren Workshops das Umfragetool »Mentimeter« einsetzen: Mentimeter AB, Tulegatan 11, 113 86 Stockholm, Sweden.
Nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten durch diesen Dienstleister finden Sie in dessen Datenschutzerklärung.

Ebenso kann das Tool „concept board“ genutzt werden: Gesellschaft Conceptboard Cloud Service GmbH, Mansfelder Str. 56, 06108 Halle (Saale).
Nähere Infos: Datensicherheit | Conceptboard

Ebenso kann das Tool „taskcards“ genutzt werden: dSign Systems GmbH, Waldhausstraße 14 98574 Schmalkalden.  Datenschutzerklärung - TaskCards

5. Dauer der Speicherung & Kriterien fĂĽr die Festlegung der Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht oder gesperrt sobald der Zweck der Speicherung entfällt oder Sie Ihre Einwilligung widerrufen.

6. Ihre Rechte

Nach MaĂźgabe von Art. 15 DS-GVO haben Sie das Recht, Auskunft ĂĽber Ihre personenbezogenen Daten, die wir verarbeiten, zu verlangen.

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen gemäß Art. 16 DS-GVO ein Recht auf Berichtigung zu.

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so haben Sie das Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der betroffenen Daten (Art. 17 und Art. 18 DS-GVO).

Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DS-GVO haben Sie ein Recht auf DatenĂĽbertragbarkeit.

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit durch eine E-Mail oder über die oben genannten Kontaktmöglichkeiten zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund Ihrer getätigten Einwilligung bleibt bis zum Eingang Ihres Widerrufs unberührt.

Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus GrĂĽnden, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen.

Gemäß Art. 77 DS-GVO haben Sie ein Beschwerderecht. Dieses können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde wahrnehmen.

Zertifizierung

Der digitale Workshop wurde in allen Bundesländern zur Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung beantragt. Die einzelnen Bundesländer folgen unterschiedlichen Vorgaben und sehen teilweise kein formelles Anerkennungsverfahren vor. In einigen Fällen wurde der digitale Workshop dann jedoch in den entsprechenden Online-Portalen des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen.

Regelungen der einzelnen Bundesländer

Baden-WĂĽrttemberg

Die Lehrkräftefortbildung ist in Baden-Württemberg durch die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 24.05.2006 geregelt. Im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift ist das Angebot dieses digitalen Workshops als das eines »anderen Anbieters« zu klassifizieren. Für solche Angebote ist kein amtliches Anerkennungsverfahren vorgesehen. Für die Teilnahme an Veranstaltungen »anderer Anbieter« kann die jeweilige Schulleitung eigenständig entscheiden, ob Lehrkräfte freigestellt werden. Maßgeblich ist, dass das Angebot im dienstlichen Interesse liegt und keine anderen dienstlichen Gründe der Freistellung entgegenstehen.

Bayern

Jeder Beamte und jede Beamtin in Bayern muss sich über seinen Dienstvorgesetzten zur Teilnahme an einer Fortbildung anmelden. Der Dienstvorgesetzte entscheidet, ob die Teilnahme stattfinden kann und damit auch, ob die besuchte Veranstaltung als eine Fortbildung für den Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin gewertet werden kann. Er hat hierbei stets die Belange seiner Dienststelle/ seiner Schule zu berücksichtigen (z.B. auch die Anfahrt bzw. die Dauer des Fernbleibens von der Dienststelle). Bayerische Lehrkräfte haben zudem die Verpflichtung, innerhalb einer periodischen Beurteilungsfrist von vier Jahren jeweils 12 Tage Fortbildungen nachzuweisen.

Berlin

Die jeweilige Schulleitung kann eigenständig entscheiden, ob Lehrkräfte für die Veranstaltung freigestellt werden. Für eine Teilnahmebescheinigung ist eine Anwesenheit von 80% (bei 4-stündigem Workshop: 3h, 12min) notwendig.

Brandenburg

Die Entscheidung über die Teilnahme von Lehrkräften an der Veranstaltung treffen die zuständigen staatlichen Schulämter bzw. die Schulleitungen gemäß § 11 Abs. 4 der Verordnung über Erholungsurlaub und Dienstbefreiung (EUrlDbV). Alle Kosten, die im Rahmen der Teilnahme anfallen, sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst zu tragen.

Bremen

Anerkennung liegt bei der jeweiligen Schulleitung.

Hamburg

Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig. Es liegt an Hamburger Schulen in der Befugnis und Entscheidung der jeweiligen Schulleitung, Lehrkräften den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung als Fortbildung im Sinne der Fortbildungsverpflichtung anzuerkennen bzw. einer Lehrkraft den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung durch Gewährung von Sonderurlaub zu ermöglichen. 

Hessen

Das Angebot des digitalen Workshops 2024 ist nach § 65 Hessischem Lehrerbildungsgesetz (HLbG) akkreditiert. Mit der Akkreditierung wird dieser digitale Workshop im Veranstaltungskatalog (F007880, 02412472) veröffentlicht. Zum Katalog. Das akkreditierte Angebot umfasst eine Fortbildungsdauer von 0,5 Tagen.

Mecklenburg-Vorpommern

in Bearbeitung

Niedersachsen

Für externe Anbieter ist kein amtliches Anerkennungsverfahren vorgesehen. Die jeweilige Schulleitung kann unter Berücksichtigung der schulischen Situation eigenständig entscheiden, ob Lehrkräfte freigestellt werden. Maßgeblich ist, dass das Angebot im dienstlichen Interesse liegt und keine anderen dienstlichen Gründe der Freistellung entgegenstehen.

Nordrhein-Westfalen

In NRW gibt es keine Möglichkeit, eine Fortbildungsveranstaltung offiziell als Lehrerfortbildung anerkennen zu lassen.

Rheinland-Pfalz

in Bearbeitung

Saarland

Das Saarland hat keine Akkreditierungsagentur zur Anerkennung von Lehrerfortbildungen. Die Schulen entscheiden entsprechend ihres Schulprofils und entsprechend ihrer Fortbildungsschwerpunkte für das jeweilige Schuljahr in eigener Verantwortung darüber, welche Fortbildungsveranstaltungen von ihren Lehrkräften besucht werden.

Sachsen

Eine formale Anerkennung von Fortbildungen externer Anbieter gibt es in Sachsen nicht. Die Schulleitungen entscheiden über die Teilnahme und ggf. über eine Kostenerstattung aus dem den Schulen zur Verfügung stehenden Qualitätsbudget.

Sachsen-Anhalt

Fortbildungen »weiterer Anbieter« werden nicht formell anerkannt. Die Entscheidungsbefugnisse liegen bei den zuständigen Schulleiterinnen und Schulleitern.

Schleswig-Holstein

Keine Anerkennung möglich, da es sich um eine Onlineveranstaltung handelt. 

ThĂĽringen

in Bearbeitung

Weitere Workshops im November und Dezember 2024

Impressionen aus den Workshops 2023

Hybrider Lernraum

Die digitalen Workshops sind Teil des Hybriden Lernraums. Hier finden Sie für Ihre Arbeit in Schule oder an außerschulischen Lernorten Methoden, Informationen und Praxistipps aus Wissenschaft und Praxis – als Texte, Podcasts, Videos oder Workshops.

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