Ein differenziertes Unterstützungssystem und flexible Förder- und Differenzierungsmaßnahmen ermöglichen eine begabungsgerechte Förderung in der Grundschule.
Den individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen besonders begabter und leistungsstarker Schülerinnen und Schüler versucht die Grundschule mit den bekannten schulischen Fördermaßnahmen der Akzeleration und des Enrichment gerecht zu werden.
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Akzeleration
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen ermöglichen im Bereich der Akzeleration
- die Direkteinschulung in Klasse 2,
- das Überspringen von Klassen,
- das Erreichen des Ziels der Grundschule am Ende von Klasse 3,
- die Flexibilisierung des Stichtags für die Einschulung auf das gesamte sechste Lebensjahr (vom 1. Oktober bis 30. Juni),
- eine individuelle Verweildauer von ein bis drei Jahren im Anfangsunterricht an Grundschulen mit jahrgangsgemischten Lerngruppen entsprechend der Lernentwicklung des Kindes.
Mehr Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt Rechtliche Grundlagen.
Enrichment
Enrichment für besonders begabte und leistungsstarke Grundschulkinder kann im Rahmen einer inneren Differenzierung im Unterricht erfolgen (Individualisierung des Unterrichts mittels offener Unterrichtsformen, Freiarbeit, Arbeit nach Wochenplan, Projektarbeit oder Drehtürmodell und Teilunterricht in höheren Klassen) oder im Rahmen einer äußeren Differenzierung außerhalb des Unterrichts (Arbeitsgemeinschaften, Kinder-Unis, Wettbewerbe). Ein besonderes Enrichment-Angebot stellen die 68 Hector Kinderakademien dar.
Die Hector Stiftung II und das Land Baden-Württemberg vereinbarten im Oktober 2010 die flächendeckende Einrichtung von Hector Kinderakademien. Im Sinne der Chancengerechtigkeit streben die Hector Kinderakademien an, Enrichment-Angebote für bis zu 10% der Kinder eines Jahrgangs zu ermöglichen.
Die Hector Kinderakademien ermöglichen kostenfreie außerunterrichtliche Angebote speziell für besonders begabte und hochbegabte Grundschulkinder. Die Kursangebote reichen von naturwissenschaftlichen Angeboten über philosophische Themen bis hin zu speziellen Sprachkursen. Sie tragen dazu bei, dass Grundschulkinder ihre besonderen Talente entdecken und weiter entwickeln können. Informationen zu den Standorten und Einblicke in die Angebote bietet das Portal der Hector Kinderakademien.
Informationen zu Akademieangeboten in Baden-Württemberg gibt es auch im LänderSPECIAL in der Kategorie Außerschulische Angebote.
Rechtliche Grundlagen
Vorzeitige Aufnahme
In Baden-Württemberg besteht gemäß Schulgesetz § 74 SchG auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Möglichkeit der vorzeitigen Aufnahme von noch nicht schulpflichtigen Kindern, wenn auf Grund ihres geistigen und körperlichen Entwicklungsstandes zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden.
Überspringen in der Grundschule
Die Grundschulversetzungsordnung § 4 regelt, dass Schülerinnen und Schüler mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten bis zu zwei Klassen überspringen können, wenn
- ihr geistiger Entwicklungsstand so überdurchschnittlich ist, dass eine Einschulung in Klasse 1 pädagogisch nicht sinnvoll erscheint. Sie können dann in Klasse 2 eingeschult werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung, die hierzu ein fachpsychologisches Gutachten einholen kann.
- ihre Gesamtleistungen so überdurchschnittlich sind, dass ein Verbleiben in der bisherigen Klasse pädagogisch nicht sinnvoll erscheint. Dann können sie in der Regel am Ende des ersten Schulhalbjahres der Klassen 1 bis 3 in die nächsthöhere Klasse oder zum Schuljahresende der Klassen 1 bis 2 in die übernächste Klasse überwechseln. Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz. An der Klassenkonferenz nehmen die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse, in die die Schülerin oder der Schüler übertreten soll, mit beratender Stimme teil.
- ihre Gesamtleistungen so überdurchschnittlich sind, dass ein Verbleiben in der Grundschule pädagogisch nicht sinnvoll erscheint. Dann kann am Ende der Klasse 3 festgestellt werden, dass das Ziel der Abschlussklasse der Grundschule erreicht ist, und es kann eine entsprechende Grundschulempfehlung ausgesprochen werden. Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz.