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Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern

Schulische Begabtenförderung in den Jahrgangsstufen 1 bis 4

Headerbild für das LänderSPECIAL Mecklenburg-Vorpommern. Ein Pfeil zeigt auf das farblich hervorgehobene Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Dieses ist zusätzlich durch einen Kartenmarker gekennzeichnet.

Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern haben den Auftrag, an die individuellen Lernausgangslagen und Entwicklungsvoraussetzungen aller Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Auf der Grundlage innerer und äußerer Differenzierungsmaßnahmen sollen sie umfassend und individuell von Anfang an gefördert werden, um sie zum bestmöglichen Schulabschluss zu führen und sie auf Beruf und Studium optimal vorzubereiten.

Die Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind so gestaltet, dass alle Schülerinnen und Schüler ihren Möglichkeiten entsprechende Lern- und Entwicklungschancen erhalten. Der Unterricht an den Schulen wird dem Entwicklungs- und Lernstand der Kinder angepasst, um sie innerhalb des Klassenverbandes individuell fördern und fordern zu können.

Förderung von Grundschülerinnen und Grundschülern

Förderstrategien

Besonders begabte Grundschülerinnen und Grundschüler mit festgestellter Hochbegabung erhalten in Mecklenburg-Vorpommern, geregelt durch die Nummern 1, 3 und 10 der Verwaltungsvorschrift über die Arbeit in der Grundschule, diese Möglichkeiten der zusätzlichen Förderung:

  • Besuch der Schuleingangsphase in einem Zeitraum von nur einem Schuljahr
  • Überspringen von Jahrgangsstufen
  • Effektive Lernstrategien
  • Teilungsunterricht
  • Unterricht in höheren Klassen
  • Teilnahme an außerschulischen Bildungsangeboten

Fördermaßnahmen

Die Umsetzung der Begabtenförderung im schulischen wie außerschulischen Bereich erfolgt unter anderem durch diese Maßnahmen:

  • Differenzierter Unterricht
  • Jahrgangs- und klassenübergreifender Unterricht
  • Bestenförderung in bestimmten Fächern wie zum Beispiel Deutsch und Mathe
  • Frühes Erlernen einer Fremdsprache (schon ab der 1. Klasse)
  • Handlungs- und erlebnisorientierter Unterricht
  • Entdeckendes Lernen
  • Arbeitsgemeinschaften
  • Wahlkurse
  • Außerschulische Projekte
  • Teilnahme an Wettbewerben

Inklusive Schule

Um eine erfolgreiche Bildung aller Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage von Empfehlungen einer Expertenkommission eine Strategie zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem des Bundeslandes beschlossen. Ziel der inklusiven Schule ist es, alle Schülerinnen und Schüler – mit und ohne Behinderung, leistungsstarke und lernschwache – von Anfang an gemeinsam in einer Schulklasse zu unterrichten. Der Inklusionsprozess soll schrittweise und flächendeckend umgesetzt werden. Für besonders begabte Schülerinnen und Schüler sind besondere Fördermaßnahmen vorgesehen.

Beispielschulen

Diese Schulen zeigen exemplarisch, wie Kinder von der ersten Klasse an entsprechend ihrem individuellen Entwicklungsstand erfolgreich gefördert und gefordert werden können, wie ihre Talente entdeckt werden können und welche Möglichkeiten der Förderung es gibt, um sie beim Erwerb zusätzlicher Fähigkeiten im sprachlichen, musischen, sportlichen, künstlerischen oder naturwissenschaftlich-technischen Bereich zu unterstützen.

Projekt »Brückenbauer« – Begabungsförderung in der Grundschule

Seit dem Schuljahr 2012/13 stellt der Schulamtsbereich Greifswald eine Möglichkeit zur Beschulung besonders begabter Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. In Kooperation mit den Grundschulen des Schulamtsbereichs und dem Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Greifswald, eine Schule mit dem Förderschwerpunkt »Hochbegabung«, wurde das Projekt »Brückenbauer« gestartet. Ziel der Initiative ist es, begabte und leistungsstarke Schülerinnen und Schüler zu fördern, indem sie als unterrichtsergänzendes Angebot Projekte am Gymnasium durchführen. Dabei steht nicht der Aufbau fachspezifischer Kenntnisse im Vordergrund, sondern vielmehr die Entwicklung von Kreativität, Teamfähigkeit und Methodenkenntnis.

Die Schülerinnen und Schüler arbeiten für circa 6 Wochen am Gymnasium und realisieren dort durch geschultes Personal eine gemeinsame Projektarbeit. Diese wird angemessen dokumentiert und am Ende präsentiert. Nach einer Pause von 4 Wochen beginnt der nächste Projektzyklus.

Das Lehrkräfteteam des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums steht in engem Kontakt mit den beteiligten Grundschulen und bietet darüber hinaus Möglichkeiten zum Austausch und zur Fortbildung im Bereich »Begabungsförderung in der Grundschule« an.

Mit dem Schuljahr 2020/21 wurde das Projekt im Rahmen der vom Land Mecklenburg-Vorpommern aufgelegten Initiative »Schulversuche Inklusion« um eine digitale Komponente erweitert, die die Reichweite der Förderung vergrößern soll.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Uwe Röser, Koordinator »Hochbegabung«, Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Greifswald.

Gesetzlichen Regelungen

Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern SchulG M-V

Laut Schulgesetz ist als Grundsatz für die Verwirklichung des Auftrages der Schulen bestimmt, dass Schule und Unterricht auf gleiche Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler auszurichten sind. Unterricht knüpft an den individuellen Lernausgangslagen und Entwicklungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler an und fördert diese auf der Grundlage innerer oder äußerer Differenzierungsmaßnahmen. Unterricht ist so zu gestalten, dass gemeinsames Lernen und Erziehen von Schülerinnen und Schülern in größtmöglichem Ausmaß verwirklicht werden kann. Jede Form äußerer Differenzierung dient ausschließlich der Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Individuelle Förderung ist Aufgabe jeder Schulart. Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Hochbegabung basiert auf einem individuellen Förderplan.

Gesetze, Verordnungen und Erlasse für den Bereich Schule

Alle Rechtsvorschriften finden Sie auf der Website des Bildungsservers Mecklenburg-Vorpommern.

Schulrecht