Nach der Grundschule schließt sich mit Klasse 5 und 6 die schulartunabhängige Orientierungsstufe an, die in der Regel an Regionalen Schulen und Gesamtschulen geführt wird. In der Orientierungsstufe geht es darum, die besonderen Interessengebiete und Lernmöglichkeiten der Kinder zu erkennen und individuell zu fördern und sie auf den Übergang in die Klasse 7 vorzubereiten. Am Ende der Orientierungsstufe gibt die Schule eine Empfehlung über die weitere Laufbahn für jede Schülerin und jeden Schüler ab.
Schülerinnen und Schüler, die nach einem Intelligenztest bei einem der Schulpsychologischen Dienste des Landes als kognitiv hochbegabt eingestuft wurden, können schon ab der Jahrgangsstufe 5 eine überregionale Förderklasse an einer weiterführenden Schule besuchen.
Regionale Schulen
Jahrgangsstufen 5 bis 10
Die Regionalen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern führen die Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 9 zur Berufsreife und am Ende der Jahrgangsstufe 10 zur Mittleren Reife. Gleichzeitig ermöglichen sie aber auch den Zugang zu weiterführenden Bildungsgängen.
Nach der schulartunabhängigen Orientierungsstufe in den Jahrgangsstufen 5 und 6 vermittelt die Regionale Schule ihren Schülerinnen und Schülern eine erweiterte allgemeine Bildung und bietet ihnen außerdem die Möglichkeit, ihre Kompetenzen schwerpunktmäßig entsprechend ihren Leistungen und Neigungen in bestimmten Fächern zu vertiefen und zu erweitern. Bei entsprechenden schulischen Leistungen ist ein Wechsel an das Gymnasium ab der Klasse 7 jeweils zum Schuljahresende möglich.
Ziel der Schulausbildung an einer Regionalen Schule ist es, die Jugendlichen auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben vorzubereiten und sie unter anderem durch Angebote zur beruflichen Orientierung bei der anstehenden Berufswahl zu unterstützen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Lerninhalte insbesondere in den Jahrgangsstufen 9 und 10 praxisbezogen nach folgenden Prinzipien vermittelt: Anschaulichkeit und Veranschaulichung, Regionalität und Heimatbezug, entdeckendes Lernen, Emotionalität und Selbsttätigkeit.
§ 16 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern und Nummer 3.1 der Verwaltungsvorschrift für die Arbeit in der Regionalen Schule bilden den rechtlichen Rahmen der Lerninhalte und Lernziele der Regionalen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern.
Regionale Schulen mit besonderen Angeboten
Einige Regionale Schulen in Mecklenburg-Vorpommern stellen für besonders begabte und hochbegabte Schülerinnen und Schülern spezielle Fördermaßnahmen bereit. Teilweise greifen diese Maßnahmen schon ab der Jahrgangsstufe 5:
Weitere begabungsfördernde Angebote der Regionalen Schulen:
- Methodentraining zur Stärkung sozialer Kompetenzen
- Stärkung der Persönlichkeit
- Partizipativer Unterricht
- Arbeitsgemeinschaften
- Projekttage und Projektwochen
- Wettbewerbsteilnahme
- Exkursionen
- Kooperation mit Hochschulen
- Kooperation mit Vereinen und Verbänden
Profilschulen – Gymnasien und Kooperative Gesamtschulen (KGS)
Profilschulen allgemein
Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat im Sommer 2016 insgesamt 14 Profilschulen zur Begabtenförderung mit den Schwerpunkten Humanistische Bildung/Alte Sprachen, MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Niederdeutsch eingerichtet.
Ziel der Profilschulen ist es, engagierte und leistungsstarke Schülerinnen und Schüler durch besondere unterrichtliche und außerunterrichtliche Bildungsangebote, wie zum Beispiel die Vorbereitung und Teilnahme an fachspezifischen Wettbewerben, zu fordern und zu fördern. Jede Schule soll mindestens ein Angebot entwickeln, das nachhaltig auch für Schülerinnen und Schüler anderer Schulen nutzbar ist. Grundlage der Arbeit ist das jeweilige Landeskonzept für den jeweiligen Profilschwerpunkt. Das Konzept legt fachliche und strukturelle Standards fest, die für alle Profilschulen verbindlich sind.
Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung garantiert die fachliche Begleitung und unterstützt strukturell die Ausgestaltung der Profilschwerpunkte. Zur Einrichtung und Umsetzung des Profilschwerpunktes, der Netzwerkarbeit und Koordination stellt das Ministerium jeweils eine volle Lehrkraftstelle zur Verfügung und bietet finanzielle Unterstützung bei der Durchführung von Fördermaßnahmen.
Profilschulen mit dem Schwerpunkt MINT
Die Profilschulen mit dem Schwerpunkt MINT haben das Ziel, ein umfassendes und vertieftes Verständnis in den Bereichen Mathematik, Informatik, Physik, Biologie, Chemie sowie Technik zu vermitteln. Sie tragen dazu bei, die Begeisterung junger Menschen für Naturwissenschaften und Technik zu fördern und die Schülerinnen und Schüler durch eine vertiefte Ausbildung gezielt auf ingenieur- und naturwissenschaftliche Studiengänge und Berufe vorzubereiten. Das Fach Mathematik wird als Grundlage dieses Profilschwerpunktes im schulischen Unterricht und bei außerschulischen Aktivitäten besonders stark berücksichtigt. Der Unterricht ist fachübergreifend und fächerverbindend.
Landesprofilkoordinator MINT ist Christoph Radder: E-Mail
Profilschulen mit dem Schwerpunkt Humanistische Bildung/Alte Sprachen
Die Profilschulen mit dem Schwerpunkt Humanistische Bildung/Alte Sprachen haben zum Ziel, ein umfassendes und vertieftes Verständnis von der Antike und ihrer Bedeutung für die Gegenwart sowie Wissen über die Entstehung der abendländischen Kultur und ihrer Werteordnung zu vermitteln. Schulische und außerschulische Angebote sollen die Bedeutung Europas näherbringen und den europäischen Gedanken fördern.
Neben dem Unterricht in den zentralen Kernfächern des Profils, den alten Sprachen Latein und Griechisch, werden fächerverbindende und fachübergreifende Aktivitäten angeboten.
Landesprofilkoordinator Humanistische Bildung ist Christoph Roettig: E-Mail
Profilschulen mit dem Schwerpunkt Niederdeutsch
Durch die Aufnahme in die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ist die Regionalsprache Niederdeutsch als eigenständige Sprache anerkannt. Die Profilschulen mit dem Schwerpunkt Niederdeutsch haben zum Ziel, Niederdeutsch als Regionalsprache zu erhalten und sich für ihre Anerkennung als einzigartiger Bestandteil des kulturellen Erbes Europas einzusetzen.
Damit Niederdeutsch als Regionalsprache nicht verloren geht und Schülerinnen und Schüler Niederdeutsch nicht mehr als Fremdsprache empfinden, wird an den Profilschulen regulärer Unterricht in niederdeutscher Sprache und Literatur angeboten. Schulische und außerschulische Aktivitäten wie zum Beispiel die Teilnahme an Wettbewerben sollen nicht nur Heimatverbundenheit, Traditionsbewusstsein und persönliche Identität fördern, sondern über die Begegnung mit anderen europäischen Kulturen auch zu mehr Weltoffenheit führen.
Johanna Biedowicz ist Landesbeauftragte für Niederdeutsch: E-Mail
MINT-Schule Mecklenburg-Vorpommern – Sekundarstufe I
Die Auszeichnung »MINT-Schule Mecklenburg-Vorpommern« ist eine Exzellenz-Auszeichnung und richtet sich an alle Schulen mit Sekundarstufe I, die bereits über ein ausgeprägtes und hochwertiges MINT-Profil verfügen. Ausgenommen hiervon sind Gymnasien, da ihnen eine Auszeichnung durch die bundesweite Exzellenz-Initiative MINT-EC offen steht. Informationen zur Initiative und zur Bewerbung gibt es auf der Website von MINT-Schule Mecklenburg-Vorpommern.
Schulen mit der Auszeichnung »MINT-Schule Mecklenburg-Vorpommern«
MINT-EC-Schulen – Sekundarstufen I und II
Gymnasien mit einem durchgehenden MINT-Profil auf hohem Niveau können sich für die Aufnahme in das nationale Excellence-Schulnetzwerk MINT-EC bewerben. Die Netzwerkschulen profitieren von Förderprogrammen und Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Schulleitungen sowie vom Austausch mit anderen exzellenten Schulen über eine Plattform und mittels Netzwerktreffen. Partner und Förderer aus Wissenschaft und Wirtschaft unterstützen das MINT-EC-Schulnetzwerk.
Folgende Gymnasien in Mecklenburg-Vorpommern wurden in das nationale Excellence-Schulnetzwerk MINT-EC aufgenommen:
Musikgymnasien
Anerkannte Musikgymnasien
Anerkannte Musikgymnasien können ihrem Profil entsprechende Jahrgangsstufen 5 und 6 als schulartunabhängige Orientierungsstufe anbieten. Ab der Jahrgangsstufe 7 können sie auf die Berufsreife und die Mittlere Reife bezogene Klassen führen. Die Unterrichtseinheiten in den Jahrgangsstufen 11 und 12 können sich über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten erstrecken.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es drei Musikgymnasien, die als überregionale Bildungseinrichtungen eine besondere Bedeutung für die gezielte Förderung musikalisch besonders begabter Schülerinnen und Schüler im Land haben. Auf der Grundlage einer vertieften Ausbildung sollen die Schüler ihre musikalische Begabung weiterentwickeln und mit ihrem musikalischen Können das Kulturleben des Landes bereichern.
Aufnahmeprüfung
Voraussetzung für die Aufnahme an einem der drei Musikgymnasien ist eine erfolgreich bestandene Eigungsprüfung, die aus praktischen und theoretischen Aufgaben besteht und an den Musikgymnasien durchgeführt wird. Eine Aufnahme ist ab der Jahrgangsstufe 5 möglich (§ 19 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern; §§ 1, 2 und 3 der Verordnung zur Arbeit an den Musikgymnasien).
Unterrichtsgestaltung
Ziel der Schulen ist es, den Schülerinnen und Schülern neben der allgemeinen gymnasialen Ausbildung auch eine umfassende musikalische Ausbildung zu bieten. Dabei sollen der allgemeine Unterricht und die gezielte musikalische Förderung sinnvoll aufeinander abgestimmt sein. Die Förderung dient der Stärkung der Teilbereiche, in denen die Schülerinnen und Schüler in besonderem Maße leistungsfähig sind und dem Abbau von Defiziten in anderen Bereichen.
Zur musikalische Ausbildung gehört die Vermittlung theoretischer und insbesondere praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten und eine gezielte Studienvorbereitung durch Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen.
Die Ausbildung umfasst
- Musikunterricht
- Musikgeschichte
- Musiktheorie
- Gehörbildung
- Stimmbildung
- Chorerziehung
- Spielen eines Erst- und eines Zweitinstruments
- Instrumentalensemble
Sportgymnasien
Anerkannte Sportgymnasien
Anerkannte Sportgymnasien können ihrem Profil entsprechende Jahrgangsstufen 5 und 6 als schulartunabhängige Orientierungsstufe anbieten. Ab der Jahrgangsstufe 7 können sie auf die Berufsreife und die Mittlere Reife bezogene Klassen führen. Die Unterrichtseinheiten in den Jahrgangsstufen 11 und 12 können sich über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten erstrecken.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es an zwei Standorten, in Neubrandenburg und Schwerin, anerkannte Sportgymnasien. Als überregionale Bildungseinrichtungen mit Internat fördern sie sportlich besonders begabte Schülerinnen und Schüler. Die Schulen gehören zum Verbundsystem Schule-Leistungssport und sind integrativer Bestandteil der Konzepte zur Sportförderung des Landes und des Bundes. Die Zusammenarbeit der Schule mit der zuständigen Schulbehörde, dem Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. und seinen Fachverbänden, dem Olympiastützpunkt Mecklenburg-Vorpommern sowie den ortsansässigen Vereinen ermöglicht den Schülerinnen und Schülern eine umfassende Bildungs- und Sportlaufbahn.
Aufnahmeprüfung
Die Schülerinnen und Schüler können ab der Jahrgangsstufe 5 in ein Sportgymnasium aufgenommen werden, wenn sie zuvor erfolgreich an einer Eignungsfeststellung (Sichtung/Eignungsüberprüfung in der jeweiligen Sportart) teilgenommen haben (§ 19 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern; §§ 1, 2 und 3 der Verordnung zur Arbeit an den Sportgymnasien).
Unterrichtsgestaltung
An anerkannten Sportgymnasien sollen sportlich besonders begabte Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage einer vertieften und breit angelegten sportlichen Ausbildung ihre sportlichen Talente weiterentwickeln können und zu sportlichen Höchstleistungen gebracht werden. Als Ganztagsschulen sollen die Schulen ihr Schulprogramm so gestalten, dass die Unterrichts- und Trainingsstunden sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können. Darüber hinaus haben sie die Aufgabe, sportlich besonders begabte Schüler und Schülerinnen durch eine optimale Verbindung von schulischer Bildung und sportlichem Training in ihrer individuellen Leistungsentwicklung zu fördern. Die Förderung dient der Stärkung der Teilbereiche, in denen die Schülerinnen und Schüler in besonderem Maße leistungsfähig sind und dem Abbau von Defiziten in anderen Bereichen.
Finanzielle Unterstützung bei Internatsunterbringung
Schülerinnen und Schüler, die an einem anerkannten Sportgymnasium im Verbund Schule-Leistungssport im Internat untergebracht sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern zu den Ausgaben für die Internatsunterbringung erhalten. Auskunft beim Landessportbund erteilt Alexander Goltz unter Telefon (+49 385 7617636) oder per E-Mail. Weitere Informationen zu Stipendienmöglichkeiten finden Sie hier.
Gymnasien für Hochbegabung
Staatliche Gymnasien mit überregionalen Klassen für diagnostiziert kognitiv Hochbegabte ab Jahrgangsstufe 5
Für jeden Schulamtsbereich in Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein Gymnasium mit überregionalen Förderklassen schon ab Jahrgangsstufe 5. In diese Klassen werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, bei denen eine kognitive Hochbegabung festgestellt wurde.
Kinder, bei denen eine Hochbegabung in einem oder mehreren anerkannten Intelligenztestverfahren festgestellt wurde, können eine Förderklasse an einem der vier Staatlichen Gymnasium mit überregionalen Klassen besuchen. Der Schulpsychologische Dienst des jeweiligen Staatlichen Schulamtes führt diese Tests durch.
Diagnostiziert kognitiv Hochbegabte erhalten eine besondere schulische Förderung in den Bereichen, in denen ihre Stärken liegen. Zudem haben sie die Möglichkeit, schon während der Schulzeit an außerschulischen Lernorten Erfahrungen zu sammeln und sich mit Themen und Fachbereichen zu beschäftigen, die so intensiv im Unterricht nicht behandelt werden können oder nicht angeboten werden. Ziel ist eine frühzeitige Studienorientierung. Um ihren Schülerinnen und Schülern entsprechende Angebote bereitstellen zu können, arbeiten die Schulen mit Hochschulen, Unternehmen, Vereinen und Verbänden zusammen.
Leitschulen des Netzwerkes für die Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler in den vier Schulamtsbereichen
Die Gymnasien mit überregionalen Klassen für diagnostiziert kognitiv Hochbegabte ab Jahrgangsstufe 5 sind Leitschulen der Netzwerke für die Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler im jeweiligen Schulamtsbereich.
Die Netzwerke dienen der Kooperation, Kommunikation, Fortbildung und dem Ressourcenaustausch zwischen Lehrkräften verschiedener Schularten, Kooperationspartnern und weiteren Beteiligten sowie der regelmäßigen Fortbildung rund um das Thema Begabten- und Hochbegabtenförderung (§ 19 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern; § 1,2,3 der Verordnung zur Beschulung hochbegabter Schüler im Sekundarbereich).
Privatgymnasien für Begabte
Schulen in freier Trägerschaft – Gymnasium Schloss Torgelow und Christophorusschule Rostock
Schulen in freier Trägerschaft ergänzen das Schulwesen Mecklenburg-Vorpommerns durch besondere Formen und Inhalte der Erziehung und des Unterrichts. Die Schulträger sind verantwortlich für die Schulgestaltung, insbesondere im Hinblick auf eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung, für die Festlegung der Lehr- und Unterrichtsmethoden sowie Lehrinhalte und für die Organisation des Unterrichts. Sie gewährleisten dabei angemessene Formen der Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrerinnen und Lehrern (§§ 116 und 117 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern).
In Mecklenburg-Vorpommern erhalten (hoch-)begabte Schülerinnen und Schüler an zwei Schulen in freier Trägerschaft eine besondere Förderung.
Inklusive Schule
Um eine erfolgreiche Bildung aller Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage von Empfehlungen einer Expertenkommission eine Strategie zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem des Bundeslandes beschlossen. Ziel der inklusiven Schule ist es, alle Schülerinnen und Schüler – mit und ohne Behinderung, leistungsstarke und lernschwache – von Anfang an gemeinsam in einer Schulklasse zu unterrichten. Der Inklusionsprozess soll schrittweise und flächendeckend umgesetzt werden. Für besonders begabte Schülerinnen und Schüler sind besondere Fördermaßnahmen vorgesehen.
Weiterführende Informationen zu Inklusion
Gesetzliche Regelungen
Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern SchulG M-V
Laut Schulgesetz ist als Grundsatz für die Verwirklichung des Auftrages der Schulen bestimmt, dass Schule und Unterricht auf gleiche Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler auszurichten sind. Unterricht knüpft an den individuellen Lernausgangslagen und Entwicklungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler an und fördert diese auf der Grundlage innerer oder äußerer Differenzierungsmaßnahmen. Unterricht ist so zu gestalten, dass gemeinsames Lernen und Erziehen von Schülerinnen und Schülern in größtmöglichem Ausmaß verwirklicht werden kann. Jede Form äußerer Differenzierung dient ausschließlich der Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Individuelle Förderung ist Aufgabe jeder Schulart. Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Hochbegabung basiert auf einem individuellen Förderplan.
Die Regionale Schule vermittelt den Schülerinnen und Schülern nach der Orientierungsstufe eine erweiterte allgemeine Bildung und ermöglicht ihnen, entsprechend ihrer Leistungen, individuellen Lernausgangslagen, Entwicklungsvoraussetzungen und Begabungen eine Schwerpunktbildung, die sie befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg vor allem in berufs-, aber auch in studienqualifizierenden Bildungsgängen, fortzusetzen. Dazu kann mit hinreichenden Leistungen der Mittleren Reife der Übergang in die gymnasiale Oberstufe erfolgen.
Durch eine Unterrichtsorganisation nach Leistungsansprüchen, insbesondere in differenzierten Kursen oder klasseninternen Lerngruppen, wird den Schülerinnen und Schülern an Integrierten Gesamtschulen eine Schwerpunktbildung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren individuellen Lernausgangslagen, Entwicklungsvoraussetzungen und Begabungen ermöglicht.
Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern entsprechend ihren Leistungen, individuellen Lernausgangslagen, Entwicklungsvoraussetzungen und Begabungen eine vertiefte und erweiterte allgemeine Bildung, die die Schülerinnen und Schüler befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse, ihren Bildungsweg sowohl an einer Hochschule als auch in berufsqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen. Gymnasien können Förderklassen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Fähigkeiten führen.
Spezialgymnasien können besondere Förderklassen für Lernende mit besonderen Fähigkeiten einführen. In jedem der vier Schulamtsbereiche ist ein speziell eingerichtetes Gymnasium mit überregionalen Förderklassen für die Beschulung von diagnostiziert kognitiv Hochbegabten zu führen.
Ziel der Arbeit der Musik- und Sportgymnasien ist es, musikalisch und sportlich besonders begabte Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen Leistungsentwicklung zu fördern und zu stärken.
Gesetze, Verordnungen und Erlasse für den Bereich Schule
Alle Rechtsvorschriften finden Sie auf der Website des Bildungsservers Mecklenburg-Vorpommern.