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LänderSPECIAL Nordrhein-Westfalen

Informationen rund um die Begabungsförderung in NRW

Headerbild für das LänderSPECIAL Nordrhein-Westfalen. Ein Pfeil zeigt auf das farblich hervorgehobene Bundesland Nordrhein-Westfalen. Dieses ist zusätzlich durch einen Kartenmarker gekennzeichnet.

Begabungsförderung in Nordrhein-Westfalen

Wenn Talente nicht gefunden und gefördert werden, wird eine große Chance verpasst: Besondere Leistungen auf unterschiedlichen Gebieten sind bereichernd – für Wissenschaft und Wirtschaft wie für die Gesellschaft. Sie prägen Identität, Ehrgeiz und Zufriedenheit.

Nordrhein-Westfalen setzt auf eine möglichst frühe Erkennung und Förderung von Talenten. Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen bestimmt, dass »allen jungen Menschen ihren Fähigkeiten entsprechende Bildungsmöglichkeiten eröffnet« werden sollen. Die Förderung aller Arten von Talenten ist integraler Bestandteil des Schulsystems und geschieht überwiegend im regulären Unterricht. Abseits von bewährten Methoden wie der Beschleunigung (»Akzeleration«) der Schullaufbahn durch vorzeitige Einschulung oder Überspringen von Klassen, kommen in Nordrhein-Westfalen auch breit angelegte Initiativen jenseits des Unterrichts (»Enrichment«) zum Tragen, zum Beispiel das Netzwerk »Zukunftsschulen NRW«, der Schulversuch »Talentschulen« oder die Bund-Länder-Initiative »Leistung macht Schule (LemaS)«.

Themenübersicht

Ansprechpartner

Für grundsätzliche Fragen der Begabungsförderung in Nordrhein-Westfalen ist das Referat 413 (Begabungsförderung, Individuelle Förderung, Stiftungen) des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig. Sie erreichen das Referat über diese E-Mail-Adresse.

Websites des Landes NRW zur Begabungsförderung

Publikationen des Bildungsministeriums