Anspruch
Anspruch des Begabungslotsen ist es, qualitativ gesicherte Anbieter und Angebote rund um den Themenbereich Talententwicklung und Begabungsförderung bereitzustellen.
Um die Qualität der eingestellten Einrichtungen und Förderangebote gewährleisten und überprüfbar machen zu können, wurden für Anbieter und Angebote Qualitätskriterien mit Expertinnen und Experten und Kooperationspartnern (so bei Beratungsstellen mit Testdiagnostik mit der Karg-Stiftung) entwickelt und abgestimmt. Zum Beispiel für diese:
- Beratungsstellen mit Testdiagnostik
- Schulen für Hochbegabte und Schulen mit ausgewiesenen Angeboten zur Begabungsförderung
- Akademien
- Hochschulangebote
- Schülerlabore
- Wettbewerbe
Dabei wurde festgelegt, welche Dokumente von Anbieterinnen und Anbietern eingereicht werden müssen, um anhand dieser die vorgegebenen Qualitätskriterien sicherstellen zu können.
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Anbieterinnen und Anbieter erhalten über einen externen Redaktionszugang die Möglichkeit, ihre Einrichtung und ihr Angebot in die Datenbank des Begabungslotsen selbst einzustellen und zu verwalten.
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Die Qualitätskriterien im Einzelnen
Qualitätskriterien – Beratungsstellen
Für die Aufnahme von Beratungsstellen mit Testdiagnostik bestehen bestimmte Qualitätskriterien:
- Die Beratungsstelle unterliegt einer öffentlichen oder freien Trägerschaft, ist somit in die organisatorischen Strukturen einer Kommune, eines Landes, eines Verbandes oder einer Institution eingebunden.
- Um eine professionelle psychologische Diagnostik vornehmen zu können, muss eine entsprechende berufliche Qualifikation des Beraters oder der Beraterin (Psychologe, Psychologin, Kinder- und Jugendpsychotherapeut/in oder ein anderer qualifizierender Abschluss bzw. ein qualifizierendes Zertifikat) vorliegen.
- Die Beratungsstelle ist öffentlich zugänglich und nicht nur für eine bestimmte Gruppe, zum Beispiel Schülerinnen und Schüler einer Schule, zuständig.
- Die Beratungsstelle bietet eine persönliche und von Förderangeboten unabhängige Beratung an.
- Die Intelligenzdiagnostik muss auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Standards beruhen sowie aktuelle und adäquate Testverfahren verwenden.
- Ein schriftliches Guthaben muss über die erfolgte Intelligenzdiagnostik erstellt werden.
Damit Ihre Beratungsstelle in die Datenbank aufgenommen werden kann, bitten wie Sie, bei der Anmeldung Ihres Angebotes folgende Dokumente im PDF-Format verpflichtend einzureichen:
- Satzung oder Beleg über Zulassung
- Beleg über Qualifikation der Beraterinnen und Berater (Zeugnis o. Ä.)
- Beleg über fachlichen Ansatz/Leistungskatalog
- Beleg über qualifizierte Fort- und Weiterbildung der Beraterinnen und Berater
Ohne Nachweis der Dokumente ist eine Aufnahme nicht möglich.
Qualitätskriterien – Schulen
Für die Aufnahme von Schulen für Hochbegabte und Schulen mit ausgewiesenen Angeboten zur Förderung von Begabungen und individuellen Potenzialen bestehen bestimmte Qualitätskriterien:
- Die Schule ist eine ausgewiesene Schule für Hochbegabte oder sie bietet Sonder-, Zusatz- und/oder Förderprogramme für (Hoch)Begabte an, die einen ausgewiesenen Ansatz zur Talentförderung erkennen lassen.
- Der Schwerpunkt der Fördermaßnahmen kann im sprachlichen, naturwissenschaftlichen, sportlichen, künstlerischen, musikalischen, praktisch-handwerklichen Bereich liegen oder soziale Begabung berücksichtigen.
- Vielfältige Förderangebote innerhalb und außerhalb der Unterrichtszeit (stärkenorientierte Angebote wie individualisierende Förderung in homogenen wie heterogenen Kleingruppen, Laufbahn- und Lernberatung, Lernportfolios, Unterstützung der Selbststeuerung, Binnendifferenzierung im Unterricht u. a.) sind charakteristisch für die Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung.
Damit Ihre Schule in die Datenbank aufgenommen werden kann, bitten wir Sie, bei der Anmeldung Ihres Angebotes folgende Dokumente im PDF-Format verpflichtend einzureichen:
- Schulsatzung mit schulpädagogischen Schwerpunkten
- Beleg über didaktisches und fachliches Förderkonzept
- Konzept der Lehrkräfte-Qualifizierung
Ohne Nachweis der Dokumente ist eine Aufnahme nicht möglich.
Qualitätskriterien – Akademien
Für die Aufnahme von Akademien bestehen bestimmte Qualitätskriterien:
- Die Akademie ist nicht gewinnorientiert ausgerichtet und macht die Organisationsstrukturen transparent. Im Falle sozialer Bedürftigkeit besteht ein Angebot zur Hilfeleistung bei der Kostendeckung.
- Die Teilnahme an der Akademie ist freiwillig und steht Interessentinnen und Interessenten grundsätzlich offen. Selbstbewerbungen sind möglich.
- Die Akademie wird seit mindestens drei Jahren durchgeführt.
- Die pädagogische und fachliche Qualifikation der Kurs- und Akademieleitung ist sichergestellt.
- Der Angebotsträger macht den pädagogischen Ansatz des Angebots transparent und weist die fachpädagogische Betreuungssituation aus.
- Das Förderangebot der Akademie ist darauf ausgerichtet, Begabungen, Fähigkeiten und Interessen zu entdecken, zu entwickeln und zu fördern.
- Das Angebot unterstützt das selbsttätige, selbstregulierte Handeln der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen.
- Es kann sich auf intellektuelle Begabungsförderung gleichermaßen richten wie auf sportliche, künstlerische, musikalische, praktische, handwerkliche und soziale Begabungen.
Damit Ihre Akademie in die Datenbank aufgenommen werden kann, bitten wir Sie, bei der Anmeldung Ihres Angebotes folgende Dokumente im PDF-Format verpflichtend einzureichen:
- Satzung (Nachweis der Nichtgewinnorientierung)
- Konzept der Personal-Qualifizierung (Kursleitung, Betreuung o. A.)
- Beleg über didaktisches und fachliches Förderkonzept
- Nachweis der Laufzeit
Ohne Nachweis der Dokumente ist eine Aufnahme nicht möglich.
Qualitätskriterien – Hochschulangebote
Für die Aufnahme von Hochschulangeboten für Schülerinnen und Schüler bestehen bestimmte Qualitätskriterien:
- Das Förderangebot ist darauf ausgerichtet, Begabungen, Fähigkeiten und Interessen von Kindern und Jugendlichen zu entdecken, zu entwickeln und zu fördern.
- Das Angebot ist an der Hochschule verortet und wissenschaftlich orientiert.
- Handelt es sich bei dem Hochschulangebot um ein Frühstudium, muss die Anrechnung erwarteter Leistungsnachweise auf ein späteres Studium ausgewiesen sein.
- Die Teilnahme am Angebot ist freiwillig und steht Interessentinnen und Interessenten grundsätzlich offen.
- Der Angebotsträger macht den pädagogischen Ansatz des Angebots transparent und weist die fachpädagogische Betreuungssituation aus.
- Das Angebot unterstützt das selbsttätige, selbstregulierte Handeln der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen.
- Es kann sich auf intellektuelle Begabungsförderung gleichermaßen richten wie auf sportliche, künstlerische, musikalische, praktisch-handwerkliche und soziale Begabungen.
Damit Ihr Hochschulangebot in die Datenbank aufgenommen werden kann, bitten wir Sie, bei der Anmeldung Ihres Angebotes folgende Dokumente im PDF-Format verpflichtend einzureichen:
- Beleg über konzeptionelle Ausrichtung
- Beleg über didaktisches und fachliches Förderkonzept
- Konzept der Personal-Qualifizierung
Ohne Nachweis der Dokumente ist eine Aufnahme nicht möglich.
Qualitätskriterien – Schülerlabore
Für die Aufnahme von Schülerlaboren bestehen bestimmte Qualitätskriterien:
- Das Förderangebot ist darauf ausgerichtet, Begabungen, Fähigkeiten und Interessen von Kindern und Jugendlichen zu entdecken, zu entwickeln und zu fördern.
- Das Angebot verfolgt definierte Förderziele.
- Die Teilnahme am Schülerlabor ist freiwillig und steht Interessentinnen und Interessenten grundsätzlich offen.
- Der Angebotsträger macht den pädagogischen Ansatz des Angebots transparent und weist die fachpädagogische Betreuungssituation aus.
- Das Schülerlabor wird in seiner Arbeit wissenschaftlich begleitet.
- Das Angebot unterstützt das selbsttätige, selbstregulierte Handeln der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen.
- Es kann sich auf intellektuelle Begabungsförderung gleichermaßen richten wie auf sportliche, künstlerische, musikalische, praktisch-handwerkliche und soziale Begabungen.
Damit Ihr Schülerlabor in die Datenbank aufgenommen werden kann, bitten wir Sie, bei der Anmeldung Ihres Angebotes folgende Dokumente im PDF-Format verpflichtend einzureichen:
- Beleg über konzeptionelle Ausrichtung
- Beleg über didaktisches und fachliches Förderkonzept
- Konzept der Personal-Qualifizierung
Ohne Nachweis der Dokumente ist eine Aufnahme nicht möglich.
Qualitätskriterien – Wettbewerbe
Für die Aufnahme von Wettbewerben bestehen bestimmte Qualitätskriterien:
- Die Durchführung des Wettbewerbs ist nicht gewinnorientiert.
- Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und steht Interessentinnen und Interessenten grundsätzlich offen. Selbstbewerbungen sind möglich.
- Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben, Folgekosten entstehen nicht.
- Der Wettbewerb ist auf Dauer angelegt und wird seit mindestens fünf Jahren durchgeführt.
- Der Wettbewerb weist aus, wie die Jury zusammengesetzt ist und nach welchen Kriterien Auszeichnungen ausgelobt werden.
- Der Wettbewerb macht seinen pädagogischen Ansatz transparent.
- Der Wettbewerb dokumentiert seine Arbeit (etwa durch Veröffentlichung von Ergebnissen, durch Statistiken, Evaluationen u. a.).
- Der Wettbewerb unterstützt Schülerinnen und Schüler bei der Entfaltung und Entwicklung ihrer individuellen Begabungen und Interessen sowie ihrer Lern- und Leistungsbereitschaft.
- Der Wettbewerb fördert fachliche, methodische, soziale und personale Kompetenzen sowie die Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler.
Damit Ihr Wettbewerb in die Datenbank aufgenommen werden kann, bitten wir Sie, bei der Anmeldung Ihres Angebotes folgende Dokumente im PDF-Format verpflichtend einzureichen:
- Satzung (Nachweis der Nichtgewinnorientierung)
- Beleg Organigramm/Gremienstruktur
- Beleg über didaktisches und fachliches Förderkonzept
- Nachweis der Laufzeit
Ohne Nachweis der Dokumente ist eine Aufnahme nicht möglich.
Grundsätzlich gilt
Angebote müssen ihren Schwerpunkt im Bereich der Talentförderung haben und werden daraufhin fachredaktionell ausgewertet.