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Oberschulen

Eliteschulen des Sports und Tanzausbildung ab dem zehnten Lebensjahr

Die sächsischen Oberschulen (früher Mittelschulen) vereinen Haupt- und Realschulbildungsgang unter einem Dach. In allen Klassenstufen werden Schülerinnen und Schülern leistungsorientierte Angebote gemacht, um einen Wechsel nach der Klassenstufe 10 an ein allgemeinbildendes Gymnasium, ein Berufliches Gymnasium oder eine Fachoberschule vorzubereiten.

Sportlich begabte Schülerinnen und Schüler werden an ausgewählten sächsischen Oberschulen besonders gefördert, ohne dass dabei die schulische Ausbildung zu kurz kommt:
Sechs Schulen im Verbundsystem Schule - Leistungssport – Sportinternat (Eliteschulen des Sports) mit Angeboten in verschiedenen sportlichen Disziplinen sowie eine Integrierte Sekundarstufe an der Palucca Hochschule für Tanz Dresden mit Förderung des tänzerischen Nachwuchses.

Oberschulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung und Eliteschulen des Sports

Die sechs sächsischen Oberschulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung sind Partner im Verbundsystem Schule - Leistungssport - Sportinternat und bieten sportlich begabten Schülerinnen und Schülern verschiedener Sportarten die Möglichkeit, schulische Ausbildung mit der Förderung besonderer sportlicher Begabungen zu verbinden. Zusätzliche schulische Unterstützung bieten unter anderem regelmäßiger Förderunterricht und Hausaufgabenbetreuung im Sportinternat.

Die vertiefte sportliche Ausbildung wird schulartübergreifend durchgeführt. So kooperieren die Oberschulen im Verbundsystem mit jeweils einem Sportgymnasium. Die Eliteschulen des Sports sind zudem an einen Olympiastützpunkt gebunden und arbeiten zusammen mit verschiedenen Talentzentren, Vereinen und Verbänden. Ein Sportkoordinator an den Schulen hält den Kontakt zwischen den Partnern des Verbundsystems und ist zudem Ansprechpartner für die Nachwuchsportler, deren Eltern, Trainer und Internatserzieher.

Leistungssportliche Eignungsprüfung und Aufnahmeempfehlung
Grundsätzlich müssen interessierte Schülerinnen und Schüler schon aktiv in einem Sportverein trainieren. Zudem ist die erfolgreiche Teilnahme an einem sportspezifischen Eignungstest des Landesverbandes notwendig, um in Spezialsportklassen an Oberschulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung aufgenommen zu werden. Die Termine für diese Tests werden von den jeweiligen Landesfachverbänden in Abstimmung mit dem Landessportbund Sachsen festgelegt. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen sich außerdem einer ärztlichen Sporttauglichkeitsuntersuchung unterziehen. Alle Ansprechpartner für den Schulsport in Sachsen und weitere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf der Website Schulsport des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.

Finanzielle Unterstützung bei auswärtiger Unterbringung
Die Sächsische Schülerunterbringungsleistungsverordnung SächsGVBl. § 2, Abs. 1 regelt die finanzielle Unterstützung für erhöhte Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bei der Unterbringung in einem der Schule zugeordneten Internat.

Standorte in Sachsen

Einen Überblick über die Standorte der Eliteschulen des Sports in Sachsen finden Sie auf dieser Website des Deutschen Olympischen Sportbundes e. V. (DOSB).

Palucca Hochschule für Tanz Dresden mit integrierter Sekundarstufe

Die Palucca Hochschule für Tanz Dresden ist eine Hochschule mit integrierter Sekundarstufe. Die Tanzausbildung beginnt schon mit dem zehnten Lebensjahr und schließt eine umfassende Schulbildung ein. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 10 (Nachwuchsförderklassen) durchlaufen eine Oberschulenausbildung und gleichzeitig ein (Teilzeit-)Studium an der Hochschule, das auf die Aufnahme in den Bachelor-Studiengang Tanz vorbereitet.

Die Ausbildung an der Palucca Hochschule gliedert sich in folgende Abschnitte:

  • Orientierungsstufe (5. und 6. Klasse)
  • Nachwuchsförderklassen (7. bis 10. Klasse), die mit dem Realschulabschluss enden
  • Studiengänge Tanz bzw. Tanzpädagogik mit Abschluss Bachelor of Arts
  • Master-Studiengänge in den Fächern Tanzpädagogik und Choreografie

Eignungstest und weitere Aufnahmevoraussetzungen
Um in eine Orientierungsstufe aufgenommen zu werden, muss ein Eignungstest erfolgreich absolviert werden. Zudem sind eine körperlich-anatomische und rhythmisch-musikalische Eignung sowie gute schulische Leistungen in der Grundschule Voraussetzungen. Eine tänzerische Vorbildung ist nicht erforderlich. Für die Aufnahme in eine Nachwuchsförderklasse ist eine tänzerische Vorbildung notwendig. Schülerinnen und Schüler der Orientierungsstufe werden mit der 7. Klasse in die Nachwuchsförderklasse aufgenommen. Externe Bewerberinnen und Bewerber müssen einen Eignungstest und eine Aufnahmeprüfung bestehen, um direkt in die Nachwuchsförderklassen aufgenommen zu werden.

Kosten
Für die Orientierungsstufe wird kein Semesterbeitrag erhoben. Für die Nachwuchsförderklasse ist ein Semsterbeitrag zu entrichten.

Internat
Das Internat der Palucca Hochschule bietet Plätze für minderjährige Schülerinnen, Schüler und Studierende der Orientierungsstufe, der Nachwuchsförderklassen und der Bachelor-Studiengänge der Palucca Hochschule für Tanz Dresden. Weitere Informationen gibt es hier.

Präambel

Pädagoginnen und Pädagogen stehen in ihrer täglichen Arbeit vor der Herausforderung, jeden einzelnen Schüler in seinen Stärken und Schwächen zu erkennen, sich ihm persönlich zuzuwenden und ihn individuell zu fördern.

Die seit dem Schuljahr 2004/05 schrittweise eingeführten neuen Lehrpläne für alle Schularten in Sachsen stellen sich dieser Herausforderung und schaffen einen flexiblen Rahmen für individuelle Leistungsförderung. Ein Materialpool zur individuellen Förderung sowie Fortbildungsangebote bieten den Pädagogen weitere Unterstützung.

Grundlage der neuen Lehrpläne ist ein differenziertes Konzept zur schulischen Begabtenförderung im Freistaat Sachsen. Es geht davon aus, dass die Begabtenförderung in den allgemeinbildenden Schulen in einem gestuften System abläuft, um den individuellen Neigungen und Begabungen gerecht zu werden.

Individualisierte und differenzierte Unterrichtsgestaltung, begabungsfreundliche Lernumgebungen sowie ein vielfältiges Angebot über den Unterricht hinaus sollen alle Schülerinnen und Schüler anregen, ihr Leistungspotenzial optimal auszuschöpfen. Ziel ist es, ihnen einen Schulabschluss zu ermöglichen, der ihren Voraussetzungen entspricht und sie befähigt, selbstbestimmt und verantwortungsvoll in unserer Gesellschaft zu leben.

Das differenzierte Konzept zur schulischen Begabtenförderung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus umfasst die folgenden vier programmatischen Eckpunkte:

  • Die Begabtenförderung ist auf der Grundlage des gesetzlichen Auftrags ein wichtiger Teil der individuellen Förderung.
  • Die Begabtenförderung ist eine Aufgabe, die nur schulartübergreifend umzusetzen und weiterzuentwickeln ist. Dies betrifft vor allem die Grundschule und das Gymnasium, zunehmend aber auch Kindertagesstätten.
  • Die Begabtenförderung soll an allgemeinbildenden Schulen im Freistaat Sachsen in einem gestuften System ablaufen, um in differenzierter Weise den individuellen Neigungen und Begabungen gerecht zu werden. Der Begriff der Differenzierung umfasst sowohl die äußere Differenzierung nach Schularten und Bildungsgängen als auch die innere oder Binnendifferenzierung nach Anforderungsniveau innerhalb von heterogenen Lerngruppen.
  • Die Hochbegabtenförderung ist ein Teilbereich der Begabtenförderung.

Zugehörige Angebote